Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 22. April 2026 klargestellt, dass Arbeitgeber nicht nur individuelle, sondern auch unternehmensbezogene Ziele für variable Bonuszahlungen frühzeitig und konkret mitteilen müssen. Im verhandelten Fall hatte ein Unternehmen einer Managerin die Kennzahlen für den Unternehmenserfolg (EBIT) nicht rechtzeitig bekanntgegeben, weshalb das BAG den vollen Bonus zusprach. Das Gericht folgte dabei der Prämisse, dass Arbeitnehmer vorgegebene Ziele erreicht hätten, wenn der Arbeitgeber diese nicht verschwiegen hätte. Der Beitrag von Michael Riedel erschien am 19. Oktober 2026 im Human Resources Manager und zeigt, dass Arbeitgeber ihre Bonusregelungen transparenter ausgestalten und alle Zielkomponenten frühzeitig kommunizieren müssen.
Hier gelangen Sie zum Beitrag.