Eine elektronische Schuldverschreibung erlaubt das Einsammeln von Geldern ohne einen qualifizierten Nachrang und macht die Anlage damit wesentlich attraktiver.
Kleinere Darlehenssummen wurden überwiegend im Crowdlending von Kleinanlegern eingesammelt. Nachteil war die Pflicht der Gestaltung als qualifiziert nachrangige Darlehen, um bei dem Darlehensnehmer das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft zu vermeiden und das Beachten der engen Anlage- als auch Befreiungsvorschriften unter dem Vermögensanlagengesetz.
Werden die Darlehen hingegen als sog. Token angeboten, gelten diese Token als Wertpapiere und die gegenüber dem Vermögensanlagengesetz deutlich großzügigeren Befreiungsmöglichkeiten von der Veröffentlichung eines Prospekts nach dem Wertpapierprospektrecht stehen für die Platzierung zur Verfügung. Die Tokenerwerber werden dann in ein sog. Blockchainregister eingetragen, der private key (kryptographischer Schlüssel zum Zugriff auf die eigene Wallet, in der die Token verwahrt werden) verbleibt beim Investor. Eine Gleichstellung mit Inhaberschuldverschreibungen tritt aber nicht ein, der aus Investorensicht unattraktive qualifizierte Nachrang der Rückzahlungsforderung bleibt bestehen.
Die Ausgabe "echter" Inhaberschuldverschreibungen vermeidet das Erfordernis eines qualifizierten Nachrangs, verlangt aber die Einlieferung einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten verteuern bei den hier vorliegenden geringen Summen die Emission deutlich.
Als Alternative bietet sich die elektronische Inhaberschuldverschreibung an. Diese gilt rechtlich auch im Sinne das KWG als Inhaberschuldverschreibung und bedarf daher keines qualifizierten Nachrangs, somit für Investoren wesentlich attraktiver. Im Gegensatz zum Token mit Führung in einem Blockchainregister muss die elektronische Inhaberschuldverschreibung jedoch über einen nach dem KWG zugelassenen Kryptowertpapierregisterführer ausgegeben und die Investoren dort geführt werden. Mittlerweile sind zahlreiche dieser Registerführer zugelassen worden, so dass die mit der Registerführung verbundenen Kosten allein schon aus Konkurrenzgründen unterhalb denen einer Clearstream-Verwahrung liegen sollten.
Mit der Ausgabe unregulierter Token als auch elektronischer Inhaberschuldverschreibungen ist der Nachteil verbunden, dass die Zahlungen zum Erwerb, der Zinsen und der Tilgung jedenfalls in Euro nicht über das Blockchain- bzw. Kryptowertpapierregister abgewickelt werden können. Für Zahlungen wird das Führen einer Datenbank mit den Bankkonten der Investoren erforderlich und damit entsteht zusätzlicher Aufwand auf Seiten des Emittenten; im Gegensatz zu einer Clearstream-Verwahrung, bei welcher die zu zahlenden Beträge über Clearstream letztendlich an die Investoren verteilt werden. Eine sichere Zug-um-Zug Abwicklung von Geschäften in Token und elektronischer Inhaberschuldverschreibungen scheidet ebenfalls aus. Auf den ersten Blick ist die Ausgabe von Schuldverschreibungstoken daher nur bei einer überschaubaren Anzahl von Investoren attraktiv.