Um den Bedarf der kapitalmarktorientierten Wirtschaft besser zu decken, bietet der WSF mit den „Garantien für Anleihen“ ein weiteres Instrument mit weitgehend standardisierten Konditionen. Bisher waren Garantien nur für Anleihen mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro vorgesehen.
Der Vorteil dieser Anleihe liegt in der unbürokratischen Abwicklung, der freien Mittelverwendung sowie der Kombinationsmöglichkeit mit anderen Fördermaßnahmen. Die weitgehende Standardisierung ermöglicht eine zügige Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums. Angesichts steigender Bearbeitungszahlen und endlicher Haushaltsmittel sollten Unternehmen die Entscheidung über eine Platzierung dennoch kurzfristig treffen. Zumal die Emission der Anleihe bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen muss.
Der Emittent kann das eingeworbene Kapital sowohl zur Investition als auch zur Betriebsmittelfinanzierung verwenden. Es lassen sich somit insbesondere, aber nicht nur Corona-bedingte Liquiditätsengpässe überbrücken. Auch steht die Anleihegarantie in keinem Exklusivitätsverhältnis. Eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen ist möglich.
Eine Prüfung des Unternehmens durch die Hausbank ist nicht notwendig. Dies läuft ganz praktisch darauf hinaus, dass Unternehmen, denen der Weg zu bisherigen Corona-Hilfen verwehrt ist, nun staatlich abgesichert Fremdkapital aufnehmen können.
Nachteilig zu erwähnen ist das Garantieentgelt und die Beschränkung auf institutionelle Anleger. Für die Garantie muss ein Garantieentgelt gezahlt werden. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Vergütung, die das emittierende Unternehmen ohne die Garantie des WSF am Kapitalmarkt zahlen müsste. Auch werden Garantien lediglich für solche Anleihen übernommen, die ausschließlich auf eine Zeichnung durch institutionelle Investoren ausgerichtet sind. Diese Beschränkung relativiert sich jedoch mit Blick auf die erwartungsgemäß hohe Nachfrage nach staatlich garantieren Anlagemöglichkeiten.
Insgesamt bietet dieses Hilfsangebot mittelständischen Unternehmen eine gute Möglichkeit den Weg aus der Krise aus eigener Kraft zu meistern. Wenn Sie sich für das Thema und die Ausgestaltung einer solchen alternativen Finanzierung interessieren, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an: Maximilian.degenhart@bblaw.com, Telefon: 089-35065-1241.