Ihre
Suche

    01.08.2024

    Richtlinie zur Förderung des nachhaltigen Konsums durch Stärkung der Reparatur von Waren in Kraft!


    Am 30. Juli 2024 ist die neue EU-Richtlinie zur Förderung der Reparaturen von Waren in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    Mit dieser neuen Richtlinie wird die Durchführung der Reparaturverpflichtung von in der Anlage II gelisteten Waren konkretisiert. Dabei werden insbesondere die Bedingungen für die Reparatur aufgelistet. Reparaturverpflichtete wie Hersteller, deren Bevollmächtigte, Importeure oder Vertreiber sollten diese Übergangszeit nutzen, um zu prüfen, ob ihre Produkte unter diese Richtlinie fallen. Sollte dies der Fall sein, müssen sich die Reparaturverpflichteten mit den neuen Regeln und Pflichten auseinandersetzen, um rechtzeitig die geforderten Leistungen gegenüber den Verbrauchern anbieten zu können. Die Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht kann auch zu verlängerten Haftungszeiträumen für die Nachbesserung bei fehlerhaften Waren führen.

    Die Verbraucher sollen zu nachhaltigem Konsum durch Durchführung einer Reparatur statt des Erwerbs eines neuen Produkts angeregt werden. Dazu dienen einerseits die Informationspflichten der Reparaturverpflichteten gegenüber den Verbrauchern. Andererseits können die Verbraucher durch Vergleich der Reparaturkonditionen auf der Online-Plattform eine Reparatur zu einem annehmbaren Preis und Zeithorizont sowie in örtlicher Nähe erhalten. Bis zum 31. Juli 2027 soll die europäische Online-Reparaturplattform eingerichtet sein, die Verbrauchern bei der Suche nach einer geeigneten Reparaturwerkstatt helfen soll.

    Ausführlich zu den Reparatur- und Informationspflichten unser Blogbeitrag vom 14. Juni 2024.

    Prof. Dr. Rainer Bierwagen
    Angelika Kapfer
    Simone Schmatz

    Muss der Hersteller nach Vertragsende das Warenlager vom Distributor zurücknehmen?
    Eine der häufigsten Streitfragen bei Beendigung von Verträgen mit…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    12. GWB-Novelle: Reformierung der Fusionskontrolle und des Kartellverfahrens
    Das BMWE hat am 4.6.2026 den Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät ANTENNE BAYERN GROUP bei vollständiger Übernahme von ROCK ANTENNE
    München, 8. Juni 2026 - ADVANT Beiten hat die ANTENNE BAYERN GROUP bei der…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Pidigi S.p.A. beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der Sympatex Technologies GmbH aus der Insolvenz
    München, 5. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat die italienische Pidigi S.p.A. mit…
    Weiterlesen
    Neues Gesetz: Recht auf Reparatur gilt auch gegen Importeure!
    Seit dem 15.01.2026 liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes vor, das u.a.…
    Weiterlesen
    Grundsatzentscheidung des BGH: Grenzen des Sammelklageinkassos
    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 12.Mai 2026 (KZR 6/24) sind…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät DGQ im Zusammenhang mit dem Einstieg von Montagu als Mehrheitsgesellschafter bei DQS
    Frankfurt, 7. Mai 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    Das EU-Mercosur-Abkommen ab dem 1. Mai 2026: Zollvorteile und neue Anforderungen für Unternehmen
    Mit Inkrafttreten des handelspolitischen Teils des EU-Mercosur-Abkommens zum…
    Weiterlesen