Gestern hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf zum Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlicht. Den Entwurf finden Sie hier. Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die hohe Belastung der Zivilgerichte durch sogenannte Massenverfahren. Dabei handelt es sich um Verfahren, bei denen eine große Masse an Einzelklägern die Gerichte wegen der Durchsetzung gleichgelagerter Ansprüche (meist Verbraucheransprüche) anruft. Zu den ersten Eckpunkten des Leitentscheidungsverfahrens berichtete unser Blog bereits am Montag. Bereits die schiere Masse an Einzelverfahren stellt für die Gerichte eine große Herausforderung dar. Da sich in den Verfahren zumeist dieselben Rechtsfragen stellen, soll durch eine möglichst frühzeitige Entscheidung des BGH zu zentralen Rechtsfragen, die sog. Leitentscheidung des BGH, möglichst früh Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Referentenentwurf enthält daher Regelungen zur Änderung und Ergänzung der Zivilprozessordnung (ZPO), mit denen das neue Leitentscheidungsverfahren eingeführt wird.
Der Referentenentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen und Ergänzungen vor:
Wir werden das Gesetzgebungsverfahren gespannt weiter verfolgen und halten Sie auf dem Laufenden.