Ihre
Suche

    10.11.2019

    Novellierung des Geldwäschegesetzes – Öffentlichkeit des Transparenzregisters


    Die Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden mit Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.05.2018) erweitert. Die Umsetzung hat bis spätestens 10. Januar 2020 zu erfolgen.

     

    Insbesondere wird der Kreis der sog. Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG), die zur Identifizierung ihrer Vertragspartner sowie zu weiteren Sorgfaltsmaßnahmen verpflichtet sind, ausgeweitet. Zu den Verpflichteten gehören künftig auch Anbieter bestimmter Dienstleistungen für Kryptowerte (bspw. Tauschbörsen) sowie, vorbehaltlich bestimmter Schwellenwerte, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter.

     

    Das Transparenzregister, das Auskunft über Name, Geburtsdatum, Wohnort und künftig außerdem Staatsangehörigkeit wirtschaftlich Berechtigter von Gesellschaften und anderen rechtlichen Strukturen gibt, wird künftig auch ohne Nachweis eines berechtigten Interesses für jedermann einsehbar sein. Bislang konnten nur Behörden, geldwäscherechtlich Verpflichtete sowie Personen mit berechtigtem Interesse auf die Daten zugreifen.

     

    Zudem wird eine Nachforschungspflicht für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften eingeführt. Bereits heute sind diese verpflichtet, Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen und dem Transparenzregister mitzuteilen. Da wirtschaftlich Berechtigte aber oft erst am Ende mehrstufiger Beteiligungsstrukturen stehen, war es den mitteilungspflichtigen Gesellschaften in der Praxis kaum möglich derartige Informationen zu erhalten. Künftig müssen die meldepflichtigen Gesellschaften in „angemessenem Umfang“ Auskunft von ihren direkten Anteilseignern fordern. Verstoßen sie gegen diese Nachforschungspflicht, drohen empfindliche Bußgelder.

     

    Verpflichtete, die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Einsicht in das Transparenzregister nehmen, müssen künftig Unstimmigkeiten zu den Daten, die ihnen ihr Vertragspartner zur Verfügung gestellt hat, melden.

     

    Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Joel F. Schaaf, Dr. Christoph Schmitt und Rainer Süßmann.

     

    Neues Vollstreckungsregime nach dem Brexit – Das HAVÜ schafft Klarheit
    Seit Juli 2025 gilt zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königrei…
    Weiterlesen
    Abtretung D&O-Ansprüche „an Erfüllung statt“: Hauptversammlung muss zustimmen
    Ein aktuelles Urteil des Landgericht München I (Az. 13 HK O 7553/22) beleuchtet …
    Weiterlesen
    BGH-Urteil 2025: D&O-Versicherung und Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung
    Das schon lang erwartete BGH-Urteil vom 19. November 2025 (Az. IV ZR 66/25) konk…
    Weiterlesen
    Endlich, Delisting bei Insolvenzeröffnung, aber ansonsten Verschärfung des Delistings
    Der Regierungsentwurf des sog. Standortfördergesetzes (StoFög) sieht zahlreiche …
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten wählt insgesamt 16 neue Partner, darunter sechs Local Partner und ein Equity Partner
    Frankfurt, 17. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beit…
    Weiterlesen
    D&O: Was Versicherer (nicht) offenlegen müssen
    Auskunftsverlangen, die sich auf interne Korrespondenz und Vermerke des Versiche…
    Weiterlesen
    Anwaltshaftung bei Cum-Ex-Geschäften
    Der Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung, die bei der Manage…
    Weiterlesen
    BGH stärkt Privatautonomie: Wirksame Abwahl des AGB-Rechts in Schiedsvereinbarungen
    Der BGH stärkt die Vertragsfreiheit: Ein vertraglicher Ausschluss des AGB-Rechts…
    Weiterlesen
    Insolvenztourismus gestoppt? Erste deutsche Entscheidung zur Anerkennung eines englischen Part-26A-Verfahrens in Deutschland
    Bisher herrscht Unsicherheit darüber, ob Restrukturierungspläne nach Part 26A de…
    Weiterlesen