Ihre
Suche

    10.11.2019

    Novellierung des Geldwäschegesetzes – Öffentlichkeit des Transparenzregisters


    Die Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden mit Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.05.2018) erweitert. Die Umsetzung hat bis spätestens 10. Januar 2020 zu erfolgen.

     

    Insbesondere wird der Kreis der sog. Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG), die zur Identifizierung ihrer Vertragspartner sowie zu weiteren Sorgfaltsmaßnahmen verpflichtet sind, ausgeweitet. Zu den Verpflichteten gehören künftig auch Anbieter bestimmter Dienstleistungen für Kryptowerte (bspw. Tauschbörsen) sowie, vorbehaltlich bestimmter Schwellenwerte, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter.

     

    Das Transparenzregister, das Auskunft über Name, Geburtsdatum, Wohnort und künftig außerdem Staatsangehörigkeit wirtschaftlich Berechtigter von Gesellschaften und anderen rechtlichen Strukturen gibt, wird künftig auch ohne Nachweis eines berechtigten Interesses für jedermann einsehbar sein. Bislang konnten nur Behörden, geldwäscherechtlich Verpflichtete sowie Personen mit berechtigtem Interesse auf die Daten zugreifen.

     

    Zudem wird eine Nachforschungspflicht für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften eingeführt. Bereits heute sind diese verpflichtet, Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen und dem Transparenzregister mitzuteilen. Da wirtschaftlich Berechtigte aber oft erst am Ende mehrstufiger Beteiligungsstrukturen stehen, war es den mitteilungspflichtigen Gesellschaften in der Praxis kaum möglich derartige Informationen zu erhalten. Künftig müssen die meldepflichtigen Gesellschaften in „angemessenem Umfang“ Auskunft von ihren direkten Anteilseignern fordern. Verstoßen sie gegen diese Nachforschungspflicht, drohen empfindliche Bußgelder.

     

    Verpflichtete, die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Einsicht in das Transparenzregister nehmen, müssen künftig Unstimmigkeiten zu den Daten, die ihnen ihr Vertragspartner zur Verfügung gestellt hat, melden.

     

    Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Joel F. Schaaf, Dr. Christoph Schmitt und Rainer Süßmann.

     

    Die EU Inc. kommt: Europas Gesellschaftsform für Start-ups und Scale-ups
    Die EU Inc. könnte die europäische Start-up-Landschaft revolutionieren: Mit…
    Weiterlesen
    Anfechtung von D&O-Policen: Urteil beanstandet marktübliche Severability-Klauseln
    Das Urteil des OLG Köln vom 10.02.2026 zur Anfechtung eines…
    Weiterlesen
    Vergesellschaftungsgesetz Berlin: Risiken und Perspektiven für Unternehmen
    Das Vergesellschaftungsgesetz der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen"…
    Weiterlesen
    Erleichterungen bei der Ad-hoc Publizität: Änderungen der MAR seit 5. Juni 2026
    Die Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bringen Erleichterungen bei…
    Weiterlesen
    EuGH-Urteil: Unternehmen haften direkt für Geldwäsche - ohne Täter
    Die Haftung von Unternehmen bei Geldwäscheverstößen wurde durch das Urteil des…
    Weiterlesen
    D&O: BGH zum Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung – Grundsatzentscheidung oder Schelte der Vorinstanz?
    D&O-Versicherungsverträge sehen typischerweise einen Wissentlichkeitsausschluss…
    Weiterlesen
    D&O: Wer zahlt am Ende? Regress von Unternehmensgeldbußen gegenüber Geschäftsleitern
    Die Frage, ob Unternehmen Geldbußen gegenüber Geschäftsleitern als Schaden…
    Weiterlesen
    Kontokündigung wegen US Sanktionslistung: Bedeutung für Unternehmensfinanzierung
    Wenn Banken Konten wegen mutmaßlicher US Sanktionsbezüge kündigen, kann das für…
    Weiterlesen
    Das ungewollt betriebene Finanztransfergeschäft
    Mögliche Erlaubnispflichten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)…
    Weiterlesen