Ihre
Suche

    24.08.2021

    Neue Vorgaben für Auslagerungen im Sinne des § 25b KWG


    Zum 1. Januar 2022 verschärft der Gesetzgeber die Pflichten von Instituten im Zusammenhang mit der vertraglichen Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen. Die Änderungen gehen auf das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) zurück, welches u.a. das Kreditwesengesetz (KWG) ändert.

     

    Zukünftig sind Institute bspw. verpflichtet, die bloße Absicht einer wesentlichen Auslagerung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen (§ 24 KWG n.F.). Auch der Vollzug einer wesentlichen Auslagerung ist anzuzeigen. Das Institut hat die Auslagerung sodann in einem Auslagerungsregister zu dokumentieren (§ 25b Abs. 1 KWG n.F.). Hat das Auslagerungsunternehmen seinen Sitz in einem Drittstaat, muss das Institut darüber hinaus sicherstellen, dass das Auslagerungsunternehmen einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennt (§ 25b Abs. 3 KWG n.F.).

     

    Die Neuregelung sieht ferner erstmals unmittelbare Eingriffsbefugnisse der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen vor. Im Falle einer wesentlichen Auslagerung kann die BaFin nach § 25b Abs. 4a KWG n.F. unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen, um Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen oder Missstände bei dem Institut zu verhindern oder beseitigen, welche die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte gefährden können oder die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen. Ferner sind Auslagerungsunternehmen künftig auch im Falle nicht wesentlicher Auslagerungen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Unterlagen gegenüber der BaFin verpflichtet.

     

    Die Änderungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Kreditinstitute sollten die verbleibende Zeit nutzen, interne Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich vor allem die frühzeitige Einbindung des Auslagerungsunternehmens. 

     

    Dr. Christoph Schmitt

     

    Joel F. Schaaf

     

    Referentenentwurf GwBG: Das Geldwäschegesetz wird abgelöst – was Verpflichtete jetzt wissen müssen
    Kein Änderungsgesetz, sondern ein Neuanfang: Das Bundesministerium der Finanzen…
    Weiterlesen
    Vergesellschaftungsdebatte Teil 3: Das Berliner Sondierungspapier
    Dieser Beitrag knüpft an unsere Blogbeiträge „Vergesellschaftungsdebatte –…
    Weiterlesen
    Kontokündigung Teil 2: Reichweite des De-Risking bei Unternehmen wegen erhöhten Geldwäscherisikos
    Bereits im Frühjahr haben wir uns in unserem Beitrag zur Kontokündigung wegen…
    Weiterlesen
    Produkthaftung: Stille Annäherung an das US-Recht? Was das neue ProdHaftG für Unternehmen bedeutet
    Das europäische Produkthaftungsrecht wird erstmals seit 1989 grundlegend neu…
    Weiterlesen
    D&O-Versicherung und Arbeitnehmerhaftung: LAG Köln kippt die Haftungsprivilegierung
    Worum geht es?  Ein leitender Angestellter (Head of Global Treasury) wurde…
    Weiterlesen
    EuGH-Urteil: Neue Regeln zur Zinsberechnung bei Verbraucherkrediten
    Das EuGH-Urteil vom 23. April 2026 bringt weitreichende Änderungen für die…
    Weiterlesen
    OLG München: Zweitanwälte tragen umfassende Verantwortung bei Mandatsübernahme
    Das OLG München hat klargestellt, dass Zweitanwälte bei Mandatsübernahme…
    Weiterlesen
    Die EU Inc. kommt: Europas Gesellschaftsform für Start-ups und Scale-ups
    Die EU Inc. könnte die europäische Start-up-Landschaft revolutionieren: Mit…
    Weiterlesen
    Anfechtung von D&O-Policen: Urteil beanstandet marktübliche Severability-Klauseln
    Das Urteil des OLG Köln vom 10.02.2026 zur Anfechtung eines…
    Weiterlesen