INTERPOL hat am 10. Januar 2025 auf Antrag Italiens die erste „Silver Notice“ veröffentlicht. Ziel dieser neuen Art von Bekanntmachung ist die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei dem Aufspüren und der Rückführung von Vermögenswerten, die aus Straftaten stammen. Damit soll die grenzüberschreitende Kriminalität effektiver bekämpft werden. In der ersten „Silver Notice“ wird nach Informationen über das Vermögen eines hochrangigen Mafia-Mitglieds gesucht.
Mit Hilfe einer „Silver Notice“ können die Mitgliedstaaten von INTERPOL Informationen über Vermögenswerte anfordern, die mit kriminellen Aktivitäten eines Beschuldigten wie Betrug, Korruption, Geldwäsche, Umweltkriminalität und anderen schweren Straftaten in Verbindung stehen. Auf diese Weise soll das Auffinden und die Identifizierung von inkriminierten Vermögenswerten wie Immobilien, Fahrzeuge, und Unternehmensbeteiligungen erleichtert werden. Die erlangten Informationen können anschließend vorbehaltlich der nationalen Rechtslage zur Vorbereitung und Durchführung von Sicherstellungs-, Einziehungs- oder Rückgewinnungsmaßnahmen genutzt werden.
Einschließlich der „Silver Notice“ existieren nunmehr acht, farblich gekennzeichnete Bekanntmachungsarten von INTERPOL sowie das Instrument der Sonderbekanntmachung der Vereinten Nationen. Das internationale System ermöglicht es den 196 INTERPOL-Mitgliedstaaten, Fahndungen und Informationsersuchen weltweit auszutauschen.
Die „Silver Notice“ befindet sich in einer Pilotphase, an der 52 Mitgliedstaaten und -gebiete beteiligt sind und die mindestens bis November 2025 laufen wird. In der Pilotphase können bis zu 500 Bekanntmachungen herausgegeben werden, die gleichmäßig auf die 52 teilnehmenden Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Deutschland ist an der Pilotphase nicht beteiligt.
Wie bei den anderen Bekanntmachungen von INTERPOL können sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, eine Bekanntmachung mit allen 196 INTERPOL-Mitgliedstaaten zu teilen, oder sie können eine sogenannte „Diffusion“ an ausgewählte, für das Ermittlungsverfahren relevante Staaten richten.
Die offizielle Pressemitteilung von INTERPOL.
INTERPOL kann „Silver Notices“ ausstellen, wenn gegen eine Person wegen einer schweren Straftat ermittelt wird, die mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mindestens vier Jahren geahndet wird. Grundlage einer „Silver Notice“ ist ein Ersuchen des nationalen Zentralbüros eines Mitgliedstaates an das INTERPOL-Generalsekretariat. Die Bekanntmachungen sind für alle Mitgliedstaaten in einer Bekanntmachungsdatenbank einsehbar.
Die meisten INTERPOL-Bekanntmachungen sind nur für den polizeilichen Gebrauch bestimmt und stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Ein Auszug der Bekanntmachung kann jedoch auf der INTERPOL-Website veröffentlicht werden, wenn der ersuchende Mitgliedstaat die Öffentlichkeit warnen oder um ihre Hilfe bitten möchte. Alle Sonderbekanntmachungen der Vereinten Nationen sind öffentlich einsehbar. Während der Pilotphase wird INTERPOL keine Auszüge aus „Silver Notices“ auf seiner Website veröffentlichen.
Um einem Missbrauch - beispielsweise in Form einer politischen Instrumentalisierung - entgegenzuwirken, prüft eine Task Force des INTERPOL-Generalsekretariats aus Juristen, Polizeibeamten und operativen Fachleuten alle eingehenden „Silver Notices“ auf ihre Vereinbarkeit mit der INTERPOL -Verfassung.
Wird ein Vermögenswert einer Person, die Gegenstand einer Silver Notice ist, aufgefunden, informiert der Mitgliedstaat, in dem der Vermögenswert aufgefunden wurde, das nationale Zentralbüro des ersuchenden Staates und das Generalsekretariat unverzüglich. Der Mitgliedstaat erteilt zudem Informationen über geeignete rechtliche Maßnahmen, die das ersuchende Land zur Erlangung des Vermögenswertes ergreifen sollte.
Das ersuchende nationale Zentralbüro wird unverzüglich nach seiner Unterrichtung über den aufgefundenen Vermögenswert tätig und sorgt insbesondere für die zügige und fristgemäße Übermittlung von angeforderten Daten und Belege an den Staat, in dem der Vermögenswert aufgefunden wurde, oder an das Generalsekretariat.
Das Generalsekretariat unterstützt die zuständigen nationalen Zentralbüros unter anderem durch die Übermittlung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Überwachung, der Sicherstellung oder der Einziehung von Vermögenswerten.
Entsprechend dem „Follow-the-Money“-Ansatz werden Vermögenswerte mittels einer „Silver Notice“ gezielt gesucht. Durch Straftaten wirtschaftlich geschädigte Unternehmen könnten von dem Instrument der „Silver Notice“ künftig profitieren, weil die Ermittlungsbehörden nicht mehr ausschließlich auf internationale Rechtshilfeersuchen mit oftmals langer Bearbeitungsdauer zurückgreifen können, um Vermögenswerte international aufzuspüren.
Grenzüberschreitende Arrestbeschlüsse und Einziehungsentscheidungen hinsichtlich im Ausland belegener Vermögenswerte werden im Wege der internationalen Rechtshilfe vollstreckt. Innerhalb der Europäischen Union wird die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten im Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren seit Dezember 2020 durch die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen erleichtert.
Die Verordnung der Europäischen Union.
Kristin Trittermann, LL.M.
Dr. Jochen Pörtge