Ihre
Suche

    25.02.2024

    Die neue Kraftwerksstrategie - eine eierlegende Wollmilchsau?


    Am 5. Februar 2024 veröffentlichte die Bundesregierung Eckpunkte ihrer geplanten Kraftwerksstrategie. Diese Strategie hat das Potenzial, sowohl den Energiesektor als auch die Wirtschaftslandschaft Deutschlands insgesamt zu beeinflussen.

     

    Hintergrund

     

    Die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung wurde vor dem Hintergrund entwickelt, europäische und nationale Klimaschutzziele zu erreichen, Energiesicherheit zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Letztere gerät u.a. aufgrund hoher Energiepreise zunehmend unter Druck. In Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 (Az. 2 BvF 1/22) wurde der von der Bundesregierung avisierte Zuschuss für Netzentgelte gestrichen und auch die Einführung eines Industriestrompreises steht unter einem schlechten Stern.

     

    Die Kraftwerkstrategie im Einzelnen

     

    Die Kraftwerksstrategie sieht den zügigen Ausbau von Gaskraftwerken vor, insbesondere von hocheffizienten und flexiblen Anlagen, welche ab einem 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 vollständig mit Wasserstoff betrieben (H2-ready-Gaskraftwerke) werden können. Geplant ist eine kurzfristige stufenweise Ausschreibung von einer Gesamtleistung bis zu 10 GW (bis zu 4 mal 2,5 GW). Die einschlägigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen deutlich beschleunigt werden. Überdies plant die Bundesregierung im Rahmen der Kraftwerksstrategie hohe Investitionen in bestimmte Schlüsseltechnologien, mitunter Kernfusion und Wasserstoffaufbereitung. Der massive Ausbau von Elektrolyseurkapazität wird anvisiert. Durch Gespräche mit der Europäischen Kommission möchte die Bundesregierung eine Transformation des Strommarktdesigns erreichen und einen Kapazitätsmarkt einführen. Anders als im derzeitigen Energy-only-Markt soll ab 2028 die Bereitstellung von elektrischer Kapazität vergütet werden.

     

    Ausblick

     

    Die Bundesregierung bleibt in ihren Ausführungen zunächst auf einer hohen Flughöhe; es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgen wird und welche weiteren Maßnahmen implementiert werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung ist derzeit in Gesprächen mit der EU-Kommission. Sie will ihr Konzept bis zum Sommer vorlegen. Die neue Kraftwerksstrategie verfolgt die Absicht, viele Bedürfnisse zu befriedigen. Wir werden diese im Energierechtsteam rechtlich bewerten und Ihre Vorhaben unterstützen.

     

    Dr. Malaika Ahlers

    Anton Buro

     

    Anspruch auf Einsicht in die Bewertung des eigenen Angebots – BVerwG stärkt Bieterrechte nach Vergabeverfahren
    Mit Urteil vom 17. Dezember 2025 (Az. 10 C 5.24, Urteilsgründe noch nicht veröff…
    Weiterlesen
    Neues aus dem Energierecht: Änderungen im Jahr 2026
    Liebe Leserinnen, liebe Leser, nach ersten Anzeichen wird das Jahr 2026 für das…
    Weiterlesen
    Betriebsaufspaltung – Trägerkörperschaft als Besitzgesellschaft? Aber sicher doch!
    Bundesfinanzhof, Beschluss vom 6. Juni 2025, Az. I B 8/23  Tatsächlich kommt di…
    Weiterlesen
    Rechnungskorrektur: Steuerausweis und trotzdem Geld zurück dank EuGH?
    Die mittlerweile wohl gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (E…
    Weiterlesen
    Update: Umsatzsteuerfreiheit von E-Learning – Finanzverwaltung auf dem Holzweg oder alles halb so schlimm?
    Die Digitalisierung und die Pandemie haben in den letzten Jahren die Art und Wei…
    Weiterlesen
    Der Mehrjährige Finanzrahmen: Die Haushaltsverfassung der Europäischen Union
    Mit dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028–2034 steht d…
    Weiterlesen
    Industriestrompreis ab 2026: Chancen und Grenzen der geplanten Subventionierung für energieintensive Unternehmen – eine rechtliche Einordnung
    Der Strompreis in der Bundesrepublik gehört zu den höchsten weltweit. Allein in …
    Weiterlesen
    Keine Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber jenseits der Altersgrenze
    BAG, Urteil vom 8. Mai 2025 – 8 AZR 299/24 Der mit dem Arbeitsrecht des Öffentl…
    Weiterlesen
    Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht vor der Tür! – Hat das Free-floating bei E-Scootern noch eine Zukunft?
    Mit dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnu…
    Weiterlesen