Liebe Leserinnen und Leser,
der KI-Sommer 2026 zeigt sich in rechtlicher Hinsicht abwechslungsreich:
Klare Schneisen schlägt zunächst die Rechtsprechung: Das Urteil des Landgerichts München I gegen Google ist ein Lichtblick für alle, die sich in der "KI Übersicht" falsch dargestellt sehen. Und dasselbe Gericht urteile auch im zweiten von der GEMA gegen KI-Anbieter angestrengten Verfahren zugunsten der Rechteinhaber. Es wandte nicht nur deutsches Urheberrecht an, sondern auch amerikanisches. Damit darf sich das Landgericht München I wohl der Aufmerksamkeit von KI-Anbietern auch außerhalb der Landesgrenzen sicher sein.
Auch die KI-Verordnung wird international beachtet. Die Folgen des Inkrafttretens der Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung sind in den Medien schon für jeden les- und hörbar. Nun bestätigt sich, wovor Kritiker im Vorfeld gewarnt hatten: Durch die Flut der Kennzeichnungshinweise wird deren Warnfunktion verwässert.
Immerhin: dieses Vorwort wurde ohne Unterstützung von KI geschrieben. Details zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie unten. Diese können Spuren von KI enthalten, sind aber mit Liebe manuell kuratiert und kontrolliert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Lober
Leiter der Praxisgruppe IP, IT & Data
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