München, 25. Januar 2022 – ADVANT Beiten hat eine Mandantin bei der Durchsetzung von Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Verträgen über Schutzausrüstung erfolgreich vertreten. Die 20. Zivilkammer des LG Bonn hat am Mittwoch, 19. Januar, die Klage der Bundesrepublik Deutschland auf Rückabwicklung der Lieferungen von Schutzmasken im Rahmen des Open-House Verfahrens aus dem März / April 2020 abgewiesen und der Widerklage der beklagten Lieferantin auf Zahlung des ausstehenden Restkaufpreises nebst Verzugszinsen und vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten vollumfänglich stattgegeben (Urteil des LG Bonn in der Sache Bundesrepublik Deutschland ./. Lieferantin – 20 O 191/20).
Die 20. Zivilkammer des LG Bonn hat sich in dem Urteil dem Argument der Beklagten angeschlossen, dass ein Rücktritt vom Vertrag nicht ohne vorherige Fristsetzung erfolgen durfte.
Die beklagte Lieferantin hatte am Open-House Verfahren des Bundesministeriums für Gesundheit zur Beschaffung von Schutzausrüstung in der Corona Pandemie teilgenommen und 2 Mio. Masken geliefert. Nach der Auffassung der 20. Zivilkammer des LG Bonn steht der Beklagten für sämtliche Masken ein Anspruch auf den Kaufpreis zu. Dabei ist es nach Ansicht der Kammer irrelevant, ob die Schutzmasken mangelhaft seien, da der Beklagten ein Recht auf Nacherfüllung zustehe. Eine solche Frist zur Nacherfüllung habe die Klägerin jedoch nicht der Beklagten gesetzt, sodass sie in der Folge auch nicht von dem Kaufvertrag über die Schutzausrüstung zurücktreten konnte. Darüber hinaus habe sich die Klägerin auch nicht auf ein Fixgeschäft berufen können. Im Gegenzug steht der Beklagten nach der Auffassung der 20. Zivilkammer des LG Bonn der Anspruch auf den noch ausstehenden Teil des Kaufpreises zu, der im Wege der Widerklage durch die Beklagte geltend gemacht wurde.
Das klare Urteil des LG Bonn dürfte auch die Position der weiteren Lieferanten im Open-House Verfahren stärken, deren Klagen noch beim Landgericht Bonn anhängig sind. ADVANT Beiten vertritt eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Verträgen über Schutzausrüstung.
Berater Lieferantin:
ADVANT Beiten: Moritz Kopp (federführend, München), Juliane Schöttler (Frankfurt), Dr. Philipp Sahm (Frankfurt), Alexander Braun (München), (alle Commercial/Litigation).
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