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"Spiegel" muss kein Ordnungsgeld an Reichelt zahlen

"Des OLG Hamburg ist er Ansicht, dass ein beanstandeter Artikel, ergänzt um die Sicht von Julian Reichelt, nicht mehr gleichzusetzen sei mit der Ursprungsfassung. Offen bleibt aber, ob die Berichterstattung an sich rechtmäßig war."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 17. Januar 2022 mit unserem Partner Dr. Marc-Oliver Srocke auf dwdl.de.