Ihre
Suche

    28.06.2024

    Fruchtgummis sind nicht klimaneutral!


    Der BGH verschärft die Anforderungen für die Werbung mit dem Begriff "klimaneutral".

    Mit Urteil vom 27. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung dem Begriff zukommt.

    Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes. Katjes hatte in einer Fachzeitung damit geworben, dass alle ihre Produkte klimaneutral hergestellt werden. Erst auf der, über einen in der Werbeanzeige abgedruckten QR-Code abrufbaren Internetseite eines Kooperationspartners von Katjes, konnten die Verbraucher nachlesen, dass Katjes nicht emissionsfrei produziert, sondern Klimaschutzprojekte unterstützt.

    Die Wettbewerbszentrale hielt die Aussage, dass das Unternehmen "klimaneutral" produziere, für irreführend und klagte daher auf Unterlassung. Die Verbraucher verstünden die Angabe so, dass die Produktherstellung selbst klimaneutral ablaufe. Zumindest müsse klargestellt werden, dass die Klimaneutralität erst durch kompensatorische Maßnahmen hergestellt werde.

    Das Landgericht wies die Klage ab und auch die Berufung der Klägerin blieb erfolglos. Das Berufungsgericht war der Auffassung, der Klägerin stehe kein Unterlassungsanspruch wegen Irreführung zu. Die Leser der Fachzeitung verstünden den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen, da ihnen bekannt sei, dass die Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne. Zudem bestehe auch kein Unterlassungsanspruch wegen Vorenthaltens der Information, auf welche Weise die "Klimaneutralität" des beworbenen Produkts erreicht werde. Nach Auffassung des Gerichts sei es ausreichend, dass diese Information auf der Website des Kooperationspartners von Katjes verfügbar war, die über einen QR-Code in der Werbeanzeige abrufbar war.

    Entgegen der Entscheidung des Berufungsgerichts urteilte der BGH nun, dass die beanstandete Werbung irreführend sei. In der Pressemeldung zum Urteil führt der BGH aus, dass die Werbung mehrdeutig sei, weil der Begriff "klimaneutral" sowohl im Sinne einer Reduktion von CO2 im Produktionsprozess als auch im Sinne einer bloßen Kompensation von CO2 verstanden werden könne. Der BGH betont, dass im Bereich der umweltbezogenen Werbung eine Irreführungsgefahr besonders groß sei und daher ein gesteigerter Aufklärungsbedarf bestehe. Bei einer Werbung mit einem umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral", müsse deshalb zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist. Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung seien hingegen nicht ausreichend. Dabei betonte der BGH, dass eine Erläuterung des Begriffs "klimaneutral" auch deshalb erforderlich sei, weil die Reduktion und die Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen seien, sondern die Reduktion unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes vorrangig sei.

    Dr. David Moll

    Product Compliance bei M&A: "Augen auf bei der Target Auswahl"
    Hintergrund Die Prüfung der Product Compliance steht oft nicht an erster Stelle…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Banyan Software bei Übernahme von star/trac
    Berlin/Freiburg, 6. Juni 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Bei…
    Weiterlesen
    Nur (rechts)sicher ist smart ‒Juristische Leitlinien für KI in der Unternehmenskommunikation
    Künstliche Intelligenz in der Unternehmenskommunikation – Chancen nutzen, rechtl…
    Weiterlesen
    Digital- und Medienpolitik im Koalitionsvertrag von Union und SPD
    Nachdem die SPD-Basis durch ihr Mitgliedervotum diese Woche den Weg für eine neu…
    Weiterlesen
    Wird die neue Bundesregierung die unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Restitution von NS-Raubkunst verbessern?
    1. Koalition bekennt sich zur Verantwortung Spätestens seit die Süddeutsche Zei…
    Weiterlesen
    Förderungen und Subventionen im Koalitionsvertrag 2025: Chancen für Wirtschaft, Forschung und Bildung
    Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ma…
    Weiterlesen
    FAQ-Papier des BAFA zum risikobasierten Vorgehen beim LkSG: Vereinfachung oder weitere Herausforderung?
    Im Februar 2025 hat das BAFA ein so genanntes FAQ-Papier zum risikobasierten Vor…
    Weiterlesen
    Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen
    Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Omnibus-Paket am 26. Februar…
    Weiterlesen
    Die KI-Verordnung: Anwendung ab dem 2. Februar 2025 und damit verbundene Pflichten
    Am 1. August 2024 ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (Ve…
    Weiterlesen