Einen Bericht über die von unserem Partner Jörg Bielefeld moderierte Konferenz, auf der auch unser Partner Dr. Timo Handel zum Thema Geldwäsche-Compliance in Zeiten des „All Crimes Approach“ referierte, können Sie der aktuellen Ausgabe der Online-Compliance Zeitschrift entnehmen.
„Erneut musste die Deutsche Compliance Konferenz coronabedingt als reine Online-Veranstaltung stattfinden. Die Themen bildeten das Spektrum der aktuell heiß diskutierten Fragen in der Compliance-Community ab. Allen voran das Verbandssanktionengesetz, das voraussichtlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird.
Den Einstieg in die Tagung machte Jörg Bielefeld, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der auch den Konferenz-Vormittag moderierte. Zu Beginn seines Vortrags erläuterte er: ‚Verbandstat ist eine Straftat, durch die Pflichten, die den Verband treffen, verletzt worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder werden sollte.' Wenn eine Leitungsperson eine Verbandstat begehe, dann führe das unmittelbar zur Verbandssanktion. Begehen ‚sonstige Mitarbeiter' des Verbandes die Tat und wurde das ermöglicht durch schlechte Compliance, führe das auch zur Verbandssanktion. ‚So war das mal gedacht', bemerkte Bielefeld.“
Den vollständigen Artikel der Online-Zeitschrift Compliance finden Sie im Download-Bereich.