Die EU-Richtlinie ((EU) 2019/1937) hätte bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Das hat der deutsche Gesetzgeber verschlafen. Die EU-Kommission hat Deutschland deshalb im Januar 2022 zur Umsetzung der EU-Richtlinie aufgefordert und war über die zeitliche Verzögerung verärgert. Deutschland hat die Umsetzung in deutsches Recht weiterhin verpennt. Im Februar 2023 hat die Kommission deshalb Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht. Deutschland hat es also vermasselt. Der verspätete Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossen und am 10.02.2023 vom Bundesrat verneint. Der Ausschuss hat auf Antrag der Bundesregierung vermittelt. Am 12.05.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt im Juni 2023 in Kraft.
von verschlafen bis verabschiedet sind 1,5 Jahre vergangen. Jetzt ist es da und tritt im Juni 2023 in Kraft, das Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Bundesregierung bezweckt mit dem Gesetz zum Hinweisgeberschutz insbesondere folgende Ziele:
In der finalen Version des Hinweisgeberschutzgesetzes sind im Vermittlungsausschuss insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen worden:
Mit herzlichen (arbeitsrechtlichen) Grüßen
Ihr Dr. Erik Schmid