Ihre
Suche

    12.05.2020

    Staatliches Rettungspaket für Start-ups als Zwei-Säulen-Modell umgesetzt


    Nach der Ankündigung weiterer Hilfsmaßnahmen Anfang April sowie der Entscheidung für den Matching Fonds Anfang Mai liegen nun zusätzliche Details vor.

     

    Die sogenannte Corona-Matching-Fazilität (CMF) richtet sich an bereits - oder dann erstmals - VC-finanzierte Start-ups (1. Säule), nicht VC-finanzierte Start-ups will der Bund über die vorhandenen Landesgesellschaften und Landesförderinstitute unterstützen (2. Säule).

     

    Die offizielle Programmbeschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft finden Sie hier: Link.

     

    Säule 1:

     

    • Die CMF wird zunächst über die KfW Capital und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) investieren. Es sollen aber auch Beteiligungen über andere Vehikel ermöglicht werden.
    • Die maximale Beteiligungsquote der CMF auf VC-Fonds-Ebene beträgt pro Finanzierungsrunde 70 Prozent, solange (a) 30 Prozent von privaten Kapitalgebern beigesteuert werden und (b) auf Ebene des Start-ups pro Finanzierungsrunde nicht mehr als 50 Prozent der Mittel der CMF zuzuordnen sind.
    • Die CMF beteiligt sich als Limited Partner auf VC-Fondsebene, so sind auf Ebene der Gesellschaft rein interne und dennoch staatlich unterstützte Finanzierungsrunden möglich.
    • Antragsberechtigt sind folglich nicht die Start-ups, sondern die VC-Fonds. Diese können Fonds sein, die bereits KfW Capital und/oder EIF als Investoren haben oder noch nicht. Im letzteren Fall wird im Rahmen einer Due Diligence der Zugang zur CMF geprüft.
    • Die konkreten Programmbedingungen werden noch finalisiert, mit dem Ziel erster Auszahlungen Ende Mai.

     

    Säule 2:

     

    • Empfänger sollen nicht-VC-finanzierte Start-ups und kleine Mittelständler sein.
    • Die Finanzierungsmittel werden über vorhandene Landesgesellschaften und Landesförderinstitute verteilt. Als Investitionsvehikel kommen unter anderem regionale und/oder mittelständische Beteiligungsgesellschaften, öffentliche Fonds, Family Offices und Business Angels in Betracht.
    • Ein Matching durch private Investoren ist im Unterschied zu Säule 1 zwar möglich, aber nicht Voraussetzung.

     

    Ziel beider Säulen ist es, unter Beachtung eines Mindeststandards an Qualität so viele Start-ups wie möglich zu erreichen.

     

    Das BEITEN BURKHARDT Start-up Team beobachtet die Entwicklungen täglich und wird ein Online-Seminar aufsetzen, sobald die konkreten Programmbedingungen einsehbar sind.

     

    Dr. Gesine von der Groeben

     

    Christian Kalusa

     

    Dr. Mario Weichel

     

    Update nach 39 Jahren – Die neue Produkthaftungsrichtlinie für das digitale Zeitalter
    Zunehmende Digitalisierung, das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle innerhalb der K…
    Weiterlesen
    EU regelt Recht auf Zugang zu Maschinendaten – die Gewinner und die Verlierer
    Mit dem neuen Data Act schafft die EU erstmals gesetzliche Rahmenbedingungen für…
    Weiterlesen
    Richtlinie zur Förderung des nachhaltigen Konsums durch Stärkung der Reparatur von Waren in Kraft!
    Am 30. Juli 2024 ist die neue EU-Richtlinie zur Förderung der Reparaturen von Wa…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Aesculap bei Veräußerung der TETEC AG an kanadische Octane-Gruppe
    Düsseldorf, 26. Juni 2024 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat die Aesculap AG, ein Tochterunternehmen des B. Braun Konzerns mit Sitz in Melsungen, bei der Veräußerung ihrer Beteiligun…
    Weiterlesen
    Im Zeichen der Nachhaltigkeit – Produktregulierung durch die Ökodesign-Verordnung
    Mit der Ökodesign-Verordnung hat der Europäische Gesetzgeber kurz vor dem Ablauf der aktuellen Legislaturperiode einen zentralen Baustein seiner "green deal"-Strategie auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt …
    Weiterlesen
    Recht auf Reparatur - Worauf Hersteller sich jetzt einstellen müssen
    Für Verbraucher kann die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Reparatur gekaufter Waren zu einem Hindernislauf mit möglicherweise hohen Kosten werden. Defekte Elektronikgeräte verschwinde…
    Weiterlesen
    Beihilfen für erneuerbare Energieanlagen auf dem Prüfstand des EuGH
    Rechtssache C-11/22 ("Est Wind Power OÜ ./. Elering AS") Der Ausbau erneuerbarer Energien, der durch entsprechende Beihilfeprogramme gefördert werden soll, spielt spätestens seit dem "Green Deal" der Eu…
    Weiterlesen
    Höchste Zeit, sich auf den europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vorzubereiten
    Nach dem Inkrafttreten des europäischen Grenzausgleichsmechanismus (carbon border adjustment mechanism, abgekürzt CBAM1) am 17. Mai 2023 wird das System schrittweise seit Oktober dieses Jahres umgesetzt. D…
    Weiterlesen
    LG München I weist Klimaklage gegen BMW ab
    Mit Urteil vom 7. Februar 2023, Az. 3 O 12581/21 hat das LG München I eine sog. Klimaklage gegen BMW als unbegründet abgewiesen. Die Kläger, Geschäftsführer:innen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) haben…
    Weiterlesen