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    19.03.2020

    Staatliche Fördermaßnahmen gehen an Start-ups (bisher) vorbei


    +++ Update vom 04. Mai 2020 +++

     

    Nach langen Verhandlungen zwischen BMWI und BMF sowie VCs und Startups ist der Matching Fund für Start-ups endlich beschlossene Sache!

     

    Die offizielle Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft finden Sie hier. Das entsprechende Statement des Bundesverbands Deutsche Start-ups ist hier zu finden.

     

    Folgendes ist beschlossen worden:

     

    • Über die bisher implementierten Maßnahmen hinaus stellt der Bund insgesamt EUR 2 Milliarden für die Unterstützung von Start-ups zur Verfügung.
    • Unterstützt werden einerseits bereits VC-finanzierte Startups und andererseits nicht VC-finanzierte Startups.
    • Die Förderung von VC-finanzierten Startups wird über KfW Capital und Europäischen Investitionsfonds laufen und ermöglicht es diesen, eine Finanzierungsrunde mit bis zu 70 Prozent zu unterstützen, solange 30 Prozent von privaten Kapitalgebern beigesteuert werden.
    • Nicht VC-finanzierte Start-ups sollen über Landesförderinstitute unterstützt werden: die KfW vergibt Globaldarlehen an die Landesförderinstitute, die deren bestehende Instrumente zur Finanzierung von Startups verstärken.
    • Darüber hinaus wird daran gearbeitet, dass private Investoren, wie z.B. Business Angels, sich ebenfalls an einer 70/30-Lösung beteiligen können.

     

    +++ Update vom 15. April 2020 +++

     

    Der KfW-Schnellkredit ist online: LINK

     

    Damit können Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die seit mindestens Januar 2019 am Markt sind und in der in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben, für Anschaffungen und laufende Kosten (z.B. Miete, Leasingrate etc.) bis zu 500.000 EUR bei bis zu 50 Mitarbeiten Kredit bei der Hausbank aufnehmen, der von der KfW gefördert wird. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren auf Wunsch. Die KfW übernimmt bis zu 100% des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank.

     

    ++++++

     

    Die Liquidität aufrechterhalten – das ist für viele Start-ups aktuell die drängendste Frage in der Corona-Krise. Die deutsche Politik hat bereits weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in der aktuellen Lage ergriffen, aber nicht alle eignen sich für Start-ups. Denn Start-ups sind meist eigenkapitalfinanziert und eher selten über Kredite. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung hilft insoweit nur eingeschränkt weiter und zwar aus folgenden Gründen:

     

    Kurzarbeitergeld

     

    Die meisten Start-ups haben wenig Mitarbeiter, die zwingend weiter beschäftigt werden müssen, um das operative Geschäft am Laufen zu halten. Insofern wird die zwar zu begrüßende vereinfachte Beantragung von Kurzarbeitergeld jedoch nur für wenige deutsche Start-ups in Betracht kommen.

     

    Steuerstundungen

     

    Gerade junge Unternehmen schreiben am Anfang Verluste, so dass keine oder wenig Steuer anfällt, die zu stunden wäre.

     

    Verringerte Steuervorauszahlungen

     

    Ein probates Mittel, um die Belastung der Liquidität zu verringern – dies setzt allerdings voraus, dass auch bereits Umsätze erzielt werden, was lange nicht bei allen Start-ups der Fall ist.

     

    KfW Unternehmerkredit

     

    Das Unternehmen muss mindestens fünf Jahre am Markt sein, so dass die meisten Start-ups hier schon herausfallen.

     

    Länderspezifische Förder- und Bürgschaftsprogramme

     

    Diese Kredite und Förderungen werden von den spezifischen Infrastrukturbanken der jeweiligen Bundesländer vergeben (z.B. WI-Bank in Hessen oder Investitionsbank Berlin), haben jedoch immer die Voraussetzung der Einbindung der Hausbank, die auch mit in die Haftung gehen muss. Sofern es bei Start-ups eine entsprechende Hausbank überhaupt gibt, werden langwierige Antrags- und Verfahrensabläufe eine schnelle Hilfe eher verhindern. Darüber hinaus ist meist eine Mithaftung der Gründer erforderlich, die nur selten gestemmt werden kann.

     

    Es ist daher zu begrüßen, dass sich bereits Initiativen gebildet haben, die versuchen, auf die Politik einzuwirken, um auch Start-ups, die regelmäßig erst seit kurzer Zeit am Markt sind, wenig Umsätze und/oder viele Verluste machen und eigen- und nicht fremkapitalfinanziert sind, bei den jetzt auf den Weg gebrachten Hilfen und Förderungen nicht zu vergessen. So setzt sich der Bundesverband Deutscher Start-ups dafür ein, dass entsprechende Maßnahmen definiert werden und das Business Angels Netzwerk Deutschland hat bereits einen Vorschlag gemacht, wie das bestehende Programm INVEST – Zuschuss Wagniskapital genutzt werden kann, um privates Kapital zur Bewältigung der Krise zu mobilisieren. Zwar werden sich VCs mit neuen Investments kurzfristig eher zurückhalten und Finanzierungsrunden deutlich stärker von den bereits bestehenden Investoren getragen – jedoch könnte dies die Stunde der Business Angel sein, die insbesondere jungen Unternehmen auch in Krisenzeiten Flügel verleihen können.

     

    UPDATE: Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. hat am 19.03.2020 einen Vorschlag für einen ganzheitlichen Schutzschirm für Startups veröffentlicht, diesen finden Sie hier: https://deutschestartups.org/wp-content/uploads/2020/03/20200319_SchutzschirmfuerStartups_StartupVerband.pdf

     

    Dr. Gesine von der Groeben

    (Rechtsanwältin)

     

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