Ihre
Suche

    10.02.2022

    Prozessuale Waffengleichheit: Marc-Oliver Srocke legt für den SPIEGEL erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein

    Pressemitteilungen

    Hamburg, 11. Februar 2022 – Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer heute verkündeten Entscheidung die Verfahrensgrundrechte der Presse in einstweiligen Verfügungsverfahren erheblich gestärkt. Unser Hamburger Partner Marc-Oliver Srocke hatte zuvor eine Verfassungsbeschwerde für den SPIEGEL-Verlag erhoben, der nun stattgeben wurde. Die Karlsruher Richter entschieden dabei antragsgemäß, dass eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 1. Oktober 2019 auf verfassungswidrige Weise zustande gekommen war und den SPIEGEL-Verlag in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt hat. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für alle presserechtlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen und stärkt die Position der Presse- und Medienhäuser in einstweiligen Verfügungsverfahren entscheidend.

     

    Zum Sachverhalt

     

    Der SPIEGEL veröffentlichte auf seiner Internetseite ein Interview, in dem die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens kritisiert wurde. Die Antragstellerin stellte daraufhin beim Landgericht Hamburg nach erfolgloser Abmahnung einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung. Der begehrte Unterlassungstenor entsprach der zuvor außergerichtlich geforderten Unterlassungserklärung. Nachdem das Gericht dem Anwalt der Antragstellerin telefonisch mitteilte, dass die Anträge nach vorläufiger Beratung keine Aussicht auf Erfolg hätten, formulierte die Antragstellerin ihren ursprünglich gestellten Antrag um und ergänzte zwei Hilfsanträge. Das Landgericht wies den Antrag auch in seiner nachgebesserten Form durch Beschluss zurück. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde wies ein Richter des Pressesenats des Oberlandesgerichts Hamburg den Anwalt der Antragstellerin telefonisch darauf hin, dass man nur einem bestimmten Antrag stattgeben werde. Die Antragstellerin nahm die übrigen Anträge daraufhin zurück. Das Oberlandesgericht erließ anschließend eine einstweilige Unterlassungsverfügung „der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung“ gegen den SPIEGEL, der zuvor nicht angehört worden war.

     

    Zur Entscheidung

     

    Durch den Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des SPIEGEL war laut BVerfG keine Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung gegenüber dem Verfahrensgegner gewährleistet. Der Verfügungsantrag, dem der Pressesenat stattgab, entsprach nicht mehr der außerprozessualen Abmahnung. Er war wesentlich verändert worden. Zudem waren mehrere gerichtliche Hinweise an die Antragstellerin ergangen, infolge derer sie ihre Anträge umgestellt, ergänzt und teilweise zurückgenommen hatte. Während die Antragstellerin somit mehrfach und flexibel nachsteuern konnte, um ein für sie positives Ergebnis des Verfahrens zu erreichen, hatte der SPIEGEL laut BVerfG keinerlei Möglichkeit, auf die veränderte Sach- und Streitlage zu reagieren. Der Verlag wusste bis zur Zustellung der einstweiligen Verfügung nicht, dass überhaupt ein Verfahren gegen ihn geführt wurde. Dies alles verletzt die prozessuale Waffengleichheit.

     

    Zur Bedeutung

     

    Das Bundesverfassungsgericht folgt in seiner Entscheidung der Begründung der Verfassungsbeschwerde und betont mit deutlichen Worten die hohe Bedeutung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit. Zum Schutz dieses Grundrechts hatte das Gericht in vorherigen Entscheidungen bereits klare Spielregeln speziell für presserechtliche Verfügungsverfahren entwickelt. Aufgrund des wiederholten Verstoßes gegen diese Vorgaben wurde das OLG Hamburg nunmehr sogar erstmals ausdrücklich auf die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen. Mit dieser klaren Positionierung haben die Karlsruher Richter die Verfahrensgrundrechte nicht nur des SPIEGEL, sondern aller Verlage und Medienhäuser und somit letztlich die Pressefreiheit gestärkt.

     

    ADVANT Beiten-Partner Marc-Oliver Srocke vertritt die SPIEGEL-Gruppe regelmäßig in gerichtlichen Auseinandersetzungen und konnte dabei bereits zahlreiche Grundsatzentscheidungen zugunsten seiner Mandantin erwirken.

     


    Kontakt

    Dr. Marc-Oliver Srocke

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

    ADVANT Beiten

    +49 (40) 68 87 45 - 0

    oliver.srocke@advant-beiten.com

     

    Pressekontakt

    Frauke Reuther

    Manager Kommunikation

    ADVANT Beiten

    +49 (69) 75 60 95 - 570

    frauke.reuther@advant-beiten.com

     

    ADVANT Beiten berät Banyan Software beim Erwerb der tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1. Juli 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät ANTENNE BAYERN GROUP bei vollständiger Übernahme von ROCK ANTENNE
    München, 8. Juni 2026 - ADVANT Beiten hat die ANTENNE BAYERN GROUP bei der…
    Weiterlesen
    Der Teufel ist Schleichwerbung – oder: was Meryl Streep mit dem Medienrecht zu tun hat
    Fashionistas spekulieren darüber, ob „Der Teufel trägt Prada 2“ dem…
    Weiterlesen
    Der Widerrufs-Button kommt – Neue Pflicht für den Online-Handel ab 19. Juni 2026
    Auch im Jahr 2026 erwarten Online-Händler neue rechtliche Vorgaben. Im…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Banyan Software bei Übernahme von Gini
    Berlin/Freiburg, 16. Februar 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft: Neue Cybersicherheitspflichten für Unternehmen
    Die NIS-2-Richtlinie, die mit dem am 6. Dezember 2025 in Kraft getretenen NIS-2…
    Weiterlesen
    KI-generierte Software bei Unternehmenskäufen
    Einführung Generative KI unterstützt nicht nur beim Schreiben von Texten und…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Bosys beim Verkauf an Travelsoft
    Düsseldorf, 12. Januar 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen