Die Prüfung der Product Compliance steht oft nicht an erster Stelle bei der Suche nach einem Target, sondern wird häufig erst in einem späten Due Diligence Stadium geprüft. Vor dem Hintergrund, dass der Käufer sich mit dem Target eine bessere Zukunft mit Innovations- und Umsatzmöglichkeiten erhofft, spielt die Product Compliance aber eine wesentliche Rolle.
Die auf die Produkte anwendbaren Vorschriften für den Vertrieb in der EU sind vielfältig und nur für Experten übersehbar. Dabei ist die Produktsicherheit eines der zentralen Themen, die je nach Art des Produkts in mehreren Rechtsvorschriften geregelt werden. Allgemeine Vorschriften wie die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit finden Anwendung auf alle Produkte, die in der EU vertrieben werden. Daneben sind viele spezifische Rechtsvorschriften, wie bspw. bei Spielzeugen, zu berücksichtigen. Neue Rechtsvorschriften wie das zukünftige Umsetzungsgesetz zur neuen Produktsicherheitsrichtlinie der EU sind zu erwarten.
Gerade in diesem Themenbereich trifft oftmals das Informationsbedürfnis eines Käufers auf Geheimhaltungsverpflichtungen des Verkäufers von Geschäftsgeheimnissen. Dieses Dilemma ist nicht leicht aufzulösen, dürfte jedoch bei sich im Markt befindlichen Produkten abgemildert sein. Bei Produkten, die sich noch im Entwicklungsstadium befinden, ist das Geheimhaltungsbedürfnis des Verkäufers als sehr hoch zu bewerten. In diesem Fall kann es sogar dazu führen, dass eine detaillierte technische Due Diligence vor Abschluss des M&A Vertrages diesbezüglich gar nicht durchgeführt werden kann.
Lösungen müssen in solchen Konstellationen dann im M&A Vertrag gefunden werden, sei es über nachträgliche Kaufpreisanpassungen, variable Kaufpreisbestandteilen, Haftungsregelungen über Garantien oder Freistellungen oder über die Vereinbarung von spezifischen Closing Conditions. Solche individuellen Klauseln lassen sich nur finden, wenn dem Käufer die Sensibilität dieses Themas bekannt ist und Eingang in die Vertragsverhandlungen gefunden hat. Einfach sind solche Verhandlungen nicht, insbesondere in einem Bieterprozess, da solche Klauseln für den Verkäufer nachteilig sind. Der Verkäufer wird häufig den Käufer vorziehen, der solche Vertragsbestandteile nicht oder weniger als die übrigen Bieter fordert.
Das Thema Product Compliance ist wirtschaftlich ein wesentliches Thema in einem M&A Prozess und bedarf sorgfältiger Planung und Vorausschau und einer kaufmännisch vernünftigen Lösung im M&A Vertrag.
Angelika Kapfer
Simone Schmatz
Dr. André Depping