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    03.03.2024

    Kein Erreichen der Klimaschutzziele ohne den Einsatz von CCS: Eckpunkte für die Carbon Management Strategie und Gesetzesentwurf zur Änderung des KSpG


    Nachdem die Bundesregierung mit ihrer vor kurzem veröffentlichten Kraftwerkstrategie Wellen geschlagen hatte, folgt nun für den Energiesektor die nächste große Nachricht aus Berlin.

     

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) legte am 26.02.2024 erste Eckpunkte für ihre Carbon Management Strategie vor. Darin bekennt sich das BMWK zu der Unverzichtbarkeit von Carbon Capture and Storage (CCS), also dem Abscheiden und Speichern von CO2, für das Erreichen der gesteckten nationalen und europäischen Klimaziele. Grund sei, dass Emissionen in bestimmten Bereichen nur schwer oder anderweitig nicht vermeidbar sind, wovon auch der Weltklimarat (IPCC) ausgehe. Die Bundesregierung will deshalb die Nutzung von CCS und auch CCU (Carbon Capture and Utilization, also das Abscheiden und Nutzen von CO2) ermöglichen.

     

    Carbon Management Strategie des BMWK

     

    Die Bundesregierung will im Rahmen ihrer Carbon Management Strategie die Grundlagen zur Nutzung dieser Technologien und zum Transport und der Speicherung von CO2 schaffen. Sie hat sich auf bestimmte Eckpunkte verständigt, die in den kommenden Wochen ausbuchstabiert werden sollen.

     

    Durch den Abbau von genehmigungsrechtlichen Hürden, ins Leben gerufenen Förderprogrammen und dem beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien, soll ein Gesamtpaket geschnürt werden, um CCS/CCU auf ein industriell nutzbares Niveau zu skalieren.

     

    Hierbei soll der Großteil der Förderung denjenigen Unternehmen zufließen, bei deren Prozessen die Emission von Treibhausgasen derzeit nicht oder nur schwer vermieden werden kann (Anwendungsbereich). Dazu zählen etwa die Gasverstromung und viele Prozesse der chemischen Industrie wie die Zement- und Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie und die Abfallverbrennung.

     

    Es geht folglich um den Bau von CCS/CCU-Anlagen. Aber auch der Transportinfrastruktur von der Emissionsquelle zu dem CCS/CCU-Anlagen kommt große Bedeutung zu. Das gewonnene CO2 soll über eine Pipeline-Infrastruktur in Großspeicher im sog. "Festlandsockel", also unter den Meeresboden, geleitet werden. Unter dem Gesichtspunkt der Umweltgefährdung sind auf Land weiterhin keine Speicher vorgesehen. Unter anderem sollen im Rahmen der Carbon Management-Strategie bestehende Gasnetze ertüchtigt und an ein Infrastrukturnetz angebunden werden. Diese Vorgehensweise trägt – so das BMWK – auch den Vorteil, dass auf existierende Regelungen und Verfahren zum Ausbau von Leitungsinfrastruktur zurückgegriffen werden kann.

     

    Vorgesehen ist die Einführung eines Fördermoduls zu CCS/CCU in der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, allerdings vor allem für die schwer und nicht vermeidbaren Emissionen. Konventionelle Gaskraftwerke und Biomasseanlagen sind weiter ausdrücklich zugelassen, wenngleich eine Förderung von Erdgas ausgeschlossen ist.

     

    Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes

     

    Zur Umsetzung der Carbon Management Strategie soll auch das KSpG novelliert werden. Dessen ursprünglich begrenzter Anwendungsbereich der Erforschung und Erprobung von Speicherungstechnologien soll erweitert werden, sodass das Gesetz als funktionaler Rechtsrahmen für die Durchführung von CCS/CCU-Projekten fungieren kann. Zentral in dem neuen KSpG ist die Schaffung eines einheitlichen Zulassungsregimes für Untersuchungsmaßnahmen und die Errichtung von Leitungsinfrastruktur sowie dauerhaften Kohlendioxidspeicher.

     

    Die wesentlichen Änderungen des KSpG lassen sich grob wie folgt darstellen:

     

    • Rechtsunsicherheiten bzgl. des Verfahrens zur Errichtung von Kohlendioxidleitungen sollen ausgeräumt werden, insbesondere, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor-genommen werden muss, soll sich nun eindeutig aus dem KSpG ergeben.
    • Unter Bezugnahme auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll das Verwaltungsverfahren der Planfeststellung für den Ausbau von Kohlendioxidleitungen und -speichern präzisiert werden. Das Verfahren soll nun für alle Leitungen gelten, insbesondere auch für solche, die nicht unmittelbar mit Speichern verbunden sind.
    • Enteignungen von Grundstücken zum "Wohl der Allgemeinheit" sollen nunmehr nicht ausschließlich für Leitungen möglich sein und deren Voraussetzungen sollen gelockert werden.
    • Der bisher verbotene Export von CO2 soll ermöglicht werden.

     

    Fazit: Ein politischer Spagat und neue Betätigungsfelder

     

    Begrüßenswert ist zunächst, dass das BMWK mit seiner Carbon Management-Strategie mehr Rechtssicherheit für das Thema CCS und CCU erreicht.

     

    Betrachtet man allerdings die bestehenden Anreize zur Vermeidung von CO2-Emissionen, etwa den europäischen und nationalen Emissionshandel, ist nicht auszuschließen, dass die avisierten Anreize zur Nutzung und Speicherung von CO2 insgesamt zu widersprüchlichen Ergebnissen führen könnten. Unklar ist, wie dieser Spagat effektiv gelingen wird.

     

    Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Förderung konkret ausgestaltet wird und mit welchen Einschränkungen die Nutzung von CCS und CCU am Ende im Gesetz dann doch formuliert wird. Erst dann wird man wissen, welche Geschäftsmodelle attraktiv werden.

     

    Dr. Malaika Ahlers

    Sebastian Berg

    Anton Buro

     

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