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    16.07.2025

    Hilfe, D&O-Versicherung!


    Für Führungskräfte und Unternehmen ist die D&O-Versicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken essenziell wichtig. Doch es lauern zahlreiche Stolpersteine und Herausforderungen rund um die D&O-Versicherung – von uneinheitlichen Versicherungsbedingungen über Unklarheiten über den Umfang der Versicherungsleistungen bis hin zum Streitpotenzial im Schadenfall und Deckungslücken bei Umdeckungen. Ohne fachkundige Beratung ist der Ausruf „Hilfe – D&O-Versicherung!“ oft mehr als berechtigt.

    Die D&O-Versicherung gilt als unverzichtbares Instrument im Risikomanagement moderner Unternehmen. Sie schützt Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Führungskräfte vor den finanziellen Folgen etwaiger (pflichtwidriger) Fehlentscheidungen und Organisationsdefiziten. 

    Doch in der Praxis zeigt sich: Die D&O-Versicherung ist ein komplexes Versicherungsprodukt, das den Beteiligten häufig viele Fragezeichen auf die Stirn zaubert. Versicherungsnehmer, Vermittler, Geschädigte und selbst Versicherer sehen sich häufig mit einer Vielzahl von anspruchsvollen Fragestellungen konfrontiert. 

    Versicherungsbedingungen: Uneinheitlich und schwer vergleichbar

    Die Versicherungsbedingungen von D&O-Policen sind häufig kompliziert und für Laien kaum verständlich. Die Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter stark. Neben der Abwehr von unbegründeten Inanspruchnahmen und der Freistellung von begründeten Schadenersatzansprüchen bieten viele Versicherer mittlerweile zahlreiche Zusatzleistungen an, zum Beispiel Strafrechtsschutz, Gehaltsfortzahlung bei Schadenersatzforderungen, medizinische und psychologische Betreuung, Lösegelderstattung, PR-Beratung und vieles mehr. 

    Die Policen unterscheiden sich auch hinsichtlich der Ausschlüsse oftmals sehr voneinander. Einschränkungen des Versicherungsschutzes finden sich dabei häufig nicht nur in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, sondern auch im Versicherungsschein oder in gesondert vereinbarten Bedingungen.

    Der Deckungsumfang von D&O-Versicherungen ist daher schwer vergleichbar. Ein Vergleich der Versicherungssumme und der Prämie allein ist jedenfalls wenig aussagekräftig. 

    D&O-Versicherung schützt in der Regel nicht vor persönlicher Inanspruchnahme 

    Die Schadensregulierung zeigt, dass viele Versicherungsnehmer und versicherte Personen nicht wissen, wie eine D&O-Versicherung konzipiert ist. Sie gehen fälschlich davon aus, dass sich der Geschädigte unmittelbar mit der D&O-Versicherung wegen der Schadensregulierung in Verbindung setzten kann und insoweit keine persönliche Haftung droht. Tatsächlich setzt eine D&O-Police eine solche persönliche Inanspruchnahme für das Eintreten eines Versicherungsfalles in aller Regel jedoch gerade voraus.

    Das Bestehen einer solchen D&O-Deckung ist in vielen Fällen sogar der „Motivator“ für persönliche Inanspruchnahmen, was den Versicherungszweck oftmals ad absurdum führt. Denn nur in den wenigsten Fällen sieht die D&O-Versicherung eine sogenannte Eigenschadendeckung vor, die es geschädigten Versicherungsnehmern zumindest erlaubt, Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. 

    Unklarheiten über Umfang der Versicherungsleistungen

    Zu den typischen Leistungen einer D&O-Versicherung zählt zum einen die Gewährung von Abwehrkostenschutz, also die Übernahme von Anwaltskosten für die Verteidigung gegen unberechtigte Inanspruchnahme, und zum anderen die Freistellung von begründeten Ansprüchen. Entgegen der weitläufigen Ansicht bietet längst nicht jeder D&O-Vertrag auch einen Strafrechtsschutz, sprich Schutz gegen strafrechtliche Ermittlungsverfahren. 

    Ähnlich verhält es sich bei der Deckung von Geldstrafen und Bußgeldern, insbesondere bei kartellrechtlichen Verstößen. In Verkennung dessen sehen sich Versicherer immer häufiger mit der Meldung von Schäden konfrontiert, die nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen bereits dem Grunde nach nicht abgedeckt sind. 

    Streitpotenzial im Schadensfall

    Gerade im Bereich der D&O-Versicherung offenbaren sich im Schadensfall oftmals böse Überraschungen.

    Den Beteiligten sind oftmals die Obliegenheiten einer D&O-Versicherung nicht bekannt oder sie werden in Unkenntnis der rechtlichen Konsequenzen missachtet. Zwar scheint es sich im Kreis der Anspruchsteller mittlerweile herumgesprochen zu haben, dass der D&O-Versicherer unverzüglich über den Versicherungsfall zu informieren ist; die Inanspruchnahme-Schreiben enthalten in den allermeisten Fällen einen solchen Hinweis. Die Rechtsfolgen einer verspäteten oder fehlerhaften Schadensmeldung scheinen hingegen den Allermeisten weiterhin unbekannt zu sein. Die Schadensmeldungen gegenüber den Versicherern erfolgen jedenfalls meist sehr spät und häufig auch nur sehr kryptisch. 

    Aber auch die Verletzung vorvertraglicher Obliegenheiten kann zu einem (gänzlichen) Verlust des Versicherungsschutzes führen, etwa wenn bei Abschluss des D&O-Vertrags unvollständige Angaben in den Fragebögen gemacht oder kritische Sachverhalte verschwiegen werden. 

    Es fällt auf, dass sich solche Fälle häufen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Meist besteht die Befürchtung, bei vollständiger Angabe keinen Versicherungsschutz zu erhalten oder eine hohe Prämie bezahlen zu müssen. Oftmals wird den Fragebögen auch schlicht keine allzu große Bedeutung beigemessen, und das Ausfüllen erfolgt nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Dabei wird verkannt, dass die Angaben für die Versicherer entscheidungsrelevant sind und die Versicherer auf die Verletzung von vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten zunehmend mit der Anfechtung der gesamten Police reagieren. 

    Auch wird in Unkenntnis der Versicherungsbedingungen die vorrangige Einstandspflicht anderweitiger Deckungen oder des Vorversicherers oftmals übersehen. Gerade D&O-Versicherungen sehen häufig lange Nachmeldefristen vor, was zu einer Einstandspflicht des Vorversicherers führen kann. In der Folge wird der tatsächlich zuständige Versicherer meist viel zu spät – im schlimmsten Fall nach Ablauf der Nachmeldefrist – über den Schadensfall informiert. 

    Im Schadensfall offenbart sich zudem häufig, dass die Versicherungssumme zu niedrig bemessen wurde. Sehr häufig reicht diese nicht aus, um den gesamten Schaden abzudecken. In größeren Schadensfällen mit hohen Streitwerten oder vielen Beteiligten wird die Versicherungssumme häufig allein durch die Verteidigungskosten aufgebraucht. Bei Abschluss einer D&O-Police ist daher stets auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten. Dabei sollte nicht immer nur die Prämie das ausschlaggebende Kriterium sein. Bezahlbarer Versicherungsschutz lässt sich auch durch den Verzicht auf bestimmte – nicht immer erforderliche – Zusatzleistungen oder den Abschluss von Exzedenten-Versicherungen erreichen.

    Streitpotenzial bergen ferner – gerade auch im Hinblick auf die oftmals nicht ausreichende Versicherungssumme – Umstandsmeldungen und Serienschadenklauseln. Durch die Umstandsmeldung kann ein Versicherungsfall in eine vorangegangene Versicherungsperiode gezogen werden. Oftmals werden über Umstandsmeldungen auch Versicherungsausschlüsse definiert. 

    Über die Serienschadenklauseln kann eine Zusammenfassung mehrerer Versicherungsfälle zu einem Fall und die Zuordnung zu einer bestimmten Versicherungsperiode erfolgen, was Auswirkungen auf die (noch) zur Verfügung stehende Versicherungssumme oder Selbstbehalte haben kann. In der Praxis entsteht regelmäßig Streit über die Reichweite und den Umfang solcher Umstandsmeldungen und Serienschadenklauseln. Auch die rechtliche Wirksamkeit einzelner Serienschadenklauseln ist höchst umstritten. 

    Umdeckung birgt Gefahr von Deckungslücken

    Schwierigkeiten ergeben sich häufig auch beim Wechsel des D&O-Versicherers. Grund für einen Wechsel ist meist das Streben nach einer günstigeren Prämie oder einem besseren Versicherungsschutz. Bei einem Wechsel ist stets darauf zu achten, dass die alte und neue D&O-Police hinsichtlich der versicherten Zeiträume (Stichwort: Rückwärtsversicherung) sowie deren Subsidiaritätsklauseln harmonieren. Andernfalls droht im Schadensfall ein Ping-Pong-Spiel zwischen den Versicherern. 

    Im schlimmsten Fall kann der Anbieterwechsel dazu führen, dass wegen entstandener Deckungslücke für bestimmte Sachverhalte kein Versicherungsschutz besteht. Im Hinblick auf vermeintlich günstige Prämien oder besseren Versicherungsschutz bedarf es daher immer eines fachkundigen Vergleichs der jeweiligen Bedingungen.

    Hoher Beratungsbedarf – fachkundige Berater gefordert

    Der Beratungsbedarf bei D&O-Versicherungen ist hoch. Für Versicherungsnehmer sind die zahlreichen Versicherungsprodukte auf dem Markt und die oftmals sehr umfangreichen Versicherungsbedingungen meist nur sehr schwer zu durchblicken. Sie verlassen sich in der Regel auf den Rat und die Empfehlung ihrer Berater und Versicherungsmakler. Ähnlich verhält es sich bei den versicherten Personen, welche sich im Schadensfall auf ihre anwaltlichen Berater verlassen. Auch Makler und Berater sollten sich daher die zahlreichen Fallstricke bei der Bearbeitung stets vor Augen führen, um letztlich nicht selbst in der (eigenen) Haftungsfalle zu landen. 

    Dr. Florian Weichselgärtner

    Dieser Beitrag ist erstmals am 16. Juni 2025 im Versicherungsmonitor erschienen. Hier gelangen Sie zum Originalbeitrag.

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