Knapp ein Jahr nach dem „ersten Cyber-Urteil“ des LG Tübingen entschied das LG K…
„Vorstände und Geschäftsführer haften nicht für Kartellgeldbußen, die gegen das Unternehmen festgesetzt werden. Auch nicht, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Zu diesem für Geschäftsleiter und D&O-Versicherer gleichermaßen beruhigenden Schluss ist jedenfalls das OLG Düsseldorf im sogenannten Edelstahlkartell-Fall gekommen (Urteil vom 27.07.2023 - VI-6 U 1/22 (Kart)).“
Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Dr. Daniel Walden und Dr. Florian Weichselgärtner in der der Dispute Resolution, Ausgabe 4/2023 unter diesem Link oder im PDF-Format im Downloadbereich.