Laut einer Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz sind die wichtigsten Punkte im FüPoG II:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann hier abgerufen werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Reaktionen auf den Entwurf fallen gemischt aus: Die einen bezeichnen den Entwurf als „Meilenstein“, der dafür sorgen werde, dass es „künftig keine frauenfreien Vorstandsetagen in den großen deutschen Unternehmen mehr geben wird", andererseits sind Stimmen zu vernehmen, die den Entwurf für einen „Minimalkonsens“ halten, weil keine echte Quote, „sondern nur eine Mindestbeteiligung“ beschlossen worden sei und zu wenige Frauen von der Regelung tatsächlich profitieren würden. Ob und inwieweit diese Kritik Eingang in die finale Fassung des Gesetzes nehmen wird, wird der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und die entsprechenden Debatten zeigen.