Knapp ein Jahr nach dem „ersten Cyber-Urteil“ des LG Tübingen entschied das LG K…
„Trotz des eindeutigen Wortlauts im „Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) wird in der Juristenszene diskutiert, ob bereits seit dem 01.09.2023 wieder ein zwölfmonatiger Prognosezeitraum bei der Frage der Fortbestehensprognose gilt.“
Dr. Moritz Handrup und Yekta Dündar in Restructuring Business vom 10. Oktober 2023.
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