EU-beihilferechtliche Zeitbombe: Gerichte stellen Überbrückungshilfen grundsätzlich in Frage – massive Rückforderungen drohen
Die Corona-Überbrückungshilfen, auf die sich hunderttausende Unternehmen in Deutschland verlassen haben, geraten zunehmend unter rechtlichen Druck. In einer Serie wegweisender Urteile stellen das OVG Münster und das VG Köln die beihilferechtliche Grundlage der Hilfsprogramme grundsätzlich in Frage. Die Kernproblematik: Die von der EU-Kommission genehmigten Beihilferegelungen liefen am 30. Juni 2022 aus – zahlreiche Bewilligungen erfolgten jedoch erst danach. Zudem überschritten viele Programme die engen Grenzen der genehmigten Liquiditätshilfen und gewährten faktisch Entschädigungen für entgangene Gewinne.
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