Ihre
Suche

    30.09.2020

    Dienstwagen als vorgegebene Ungleichbehandlung


    Wenn Arbeitnehmer, die von Vollzeit in Teilzeit wechseln, den Dienstwagen wie bisher während der Vollzeit im gleichen Umfang auch während der Teilzeit privat nutzen dürfen, wäre dies ein Vorteil. § 4 TzBfG sieht vor, dass Teilzeitmitarbeiter mindestens Leistungen in dem Umfang zu gewähren sind, wie sie anteilig dem Arbeitsverhältnis entsprechen. Eine Besserstellung wäre nach der Regelung über das Verbot der Diskriminierung zulässig. Die kompensationslose Wegnahme des Dienstwagens aufgrund der Teilzeittätigkeit wäre jedoch ein Nachteil.

     

    Meiner Meinung nach gibt es in der Praxis folgende Möglichkeiten, wie mit einem zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit umgegangen wird.

     

    • der Dienstwagen wird im bisherigen Umfang weiterhin gewährt und der Teilzeitmitarbeiter damit gegenüber Vollzeitmitarbeitern bessergestellt. Dies ist eine höhere wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber, jedoch keine Diskriminierung im Sinne des § 4 TzBfG.
    • der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhält keinen Dienstwagen zur Privatnutzung, dafür aber eine anteilige Kompensation im Umfang seiner anteiligen Arbeitszeit. Der Wert kann beispielsweise anhand der 1%-Regel für die Versteuerung oder anhand der ADAC-Autokosten-Tabelle ermittelt bzw. geschätzt werden.
    • Idealerweise wird im Dienstwagenüberlassungsvertrag der Fall eines Wechsels von Vollzeit auf Teilzeit geregelt.

     

    Eine gute Fahrt und herzliche (arbeitsrechtliche) Grüße

     

    Ihr Dr. Erik Schmid

     

    Befristung (NICHT) durch jeden gerichtlichen Vergleich
    Die Befristung ist ein beliebtes arbeitsrechtliches Instrument, um einen…
    Weiterlesen
    Gehaltsangabe in europaweiten Stellenanzeigen: Pflicht oder Kür?
    Italien gehört zu den wenigen EU-Mitgliedstaaten, die die…
    Weiterlesen
    Es läuft nicht in Deutschland – deshalb braucht es Reformen
    2018 Vorrunden-Aus bei der Fußball WM in Russland, 2022 Vorrunden-Aus bei der…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Banyan Software beim Erwerb der tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1. Juli 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Insolvenzverwalter Nils Krause bei Verkauf wesentlicher Geschäftsbereiche von Wachsmuth & Krogmann
    Hamburg, 16. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat Rechtsanwalt Nils Krause (ECOVIS…
    Weiterlesen
    Rente im sonnigen Süden - Was ist in steuerlicher und sozialversicherungspflichtiger Hinsicht für Rentner und Rentnerinnen in Spanien zu beachten
    Spanien ist das für Deutsche drittbeliebteste Auswanderungsland für den…
    Weiterlesen
    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie
    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt neue Anforderungen für Unternehmen…
    Weiterlesen
    Mal wieder eine Bienenstich-Gerichtsentscheidung – Heute: Bienenstich als Wegeunfall
    Zum „Bienenstich“ gibt es bereits mehrere Gerichtsentscheidungen: Die Haftung…
    Weiterlesen