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    14.04.2025

    Der Koalitionsvertrag: Alles neu macht der Mai ähhhhhh der Merz


    "Alles neu macht der Mai" stammt aus einem über 200 Jahre alten Frühlingslied. Das Lied von Hermann Adam beschreibt die Hoffnung auf einen Neubeginn, frische Perspektiven und positive Veränderungen. Wenn das nicht ein gutes Omen für den druckfrischen Koalitionsvertrag ist. Also muss es 2025 im April eher lauten "Alles neu macht der Merz".

    Liebe Leserin, lieber Leser, 

    der Koalitionsvertrag 2025 ist ca. 2,5 Monate nach der Bundestagswahl 2025 abgeschlossen und am 09.04.2025 veröffentlicht worden. Merz, April oder Mai klingt verwirrend, doch dieser Blog bringt eine alphabetische Übersicht zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrags:

    Arbeitszeit

    Seit dem Urteil des EuGH zur Arbeitszeit hat sich im deutschen Arbeitszeitgesetz nichts getan. Die Koalitionsparteien wollen nun in Deutschland statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sieht Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG vor. Damit soll endlich die von den Arbeitsvertragsparteien geforderte und in der Praxis längst gelebte Flexibilität bei der täglichen Arbeitszeitgestaltung umgesetzt werden.

    Arbeitszeiterfassung

    Die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten soll verpflichtend werden, aber unbürokratisch erfolgen. Insbesondere soll es für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregelungen geben. Auch die Vertrauensarbeitszeit soll ohne Zeiterfassung möglich sein bzw. bleiben.

    Ausländische Fachkräfte

    Der Koalitionsvertrag soll die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte vereinfachen. Einerseits soll es erleichternde Maßnahmen bei der Einwanderungspolitik geben, z.B. durch den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung der Digitalisierung. Zudem sollen Berufsqualifikationen aus dem Ausland schneller anerkannt werden. Es soll hierfür eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – eingerichtet werden.

    Betriebsverfassung

    Nach dem Koalitionsvertrag soll das BetrVG "online" gehen. Online-Betriebsratssitzungen, Online-Betriebsversammlungen und Online-Wahlen sollen als gleichwertige Alterativen zu Präsenzformaten zulässig werden. Zudem soll ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaft zu den Betrieben möglich werden. 

    Entgeltgleichheit

    Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist die Bekämpfung der Lohndiskriminierung und eines etwaigen geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Die Richtlinie ist in Deutschland noch nicht umgesetzt, die Umsetzungsfrist endet am 07.06.2026. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die bereits in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie „bürokratiearm“ in nationales Recht umzusetzen. Es soll eine Kommission eingesetzt werden, die bis Ende 2025 Vorschläge zur Umsetzung machen soll. 

    Mehrarbeit

    (Mehr-)Arbeit soll sich lohnen. Die Koalitionsparteien wollen steuerliche Anreize setzen. Zuschläge für Mehrarbeit sollen steuerfrei sein, wenn sie über die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinausgehen. Ebenfalls steuerfrei sollen Prämien für Teilzeitbeschäftigte sein, mit der zu einer Ausweitung der Arbeitszeit gelockt wird.

    Mindestlohn

    Es war zu erwarten, dass die Koalitionsparteien ein Statement zum gesetzlichen Mindestlohn im Koalitionsvertrag abgeben. Es soll dabei bleiben, dass der Mindestlohn auch weiterhin von einer "unabhängigen" Mindestlohnkommission festgelegt werden soll. Es ist im Koalitionsvertrag ist dennoch eine konkrete Empfehlung festgehalten, dass diese sich im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren soll. Damit soll nach den Koalitionsparteien ein Mindestlohn von EUR 15,00 im Jahr 2026 erreicht werden können. 

    Tarifbindung

    Die Anzahl der Mitglieder der Gewerkschaften sinkt seit Jahren stetig. Es ist deshalb keine Überraschung, dass auch in diesem Koalitionsvertrag Maßnahmen für eine stärkere Tarifbindung enthalten. Die Koalitionsparteien setzen dabei auf das Bundestariftreuegesetz. Nach diesem Gesetz dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten und ihren Beschäftigten Löhne in Höhe des üblichen Branchentarifs bezahlen. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu Schwellenwerte für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro vor. Zur weiteren Stärkung der Tarifbindung soll zudem die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize attraktiver werden.

    Rentnerbeschäftigung

    Auch die Beschäftigung von Rentnern soll gefördert werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Beschäftigte nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ein Gehalt von bis zu EUR 2.000 monatlich steuerfrei erhalten, wenn sie freiwillig weiterarbeiten. Die Weiterbeschäftigung eines Rentners beim selben Arbeitgeber soll auch befristet möglich sein und das Vorbeschäftigungsverbot im Rahmen der sachgrundlosen Befristung wird dafür aufgehoben.

    Merz oder Mai… es wird arbeitsrechtliche Veränderungen geben.

    Herzliche (arbeitsrechtliche) Grüße

    Ihr Dr. Erik Schmid

    Dieser Blog ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Erik Schmid im Rehm-Verlag (www.Rehm-Verlag.de) erschienen.

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