inzwischen hat jeder Erwachsene ein Impfangebot erhalten. Dass der Staat weiterhin die Kosten für Verdienstausfälle bei coronabedingter Quarantäne zahle, sei deshalb nicht mehr zu rechtfertigen. Bund und Länder haben deshalb Ende September 2021 beschlossen, dass ungeimpfte Arbeitnehmer spätestens ab dem 01.11.2021 keine Entschädigung für ihren Verdienstausfall mehr erhalten, wenn sie wegen eines Kontaktes zu Corona-Infizierten in behördlich verordnete Quarantäne müssen.
Arbeitnehmer hatten bisher Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf eine volle Entgeltfortzahlung während der coronabedingten Quarantäne für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Der Arbeitgeber wiederum konnte nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes die Vergütung nachträglich vom Staat zurückholen. Doch diese Möglichkeit entfällt jetzt in einigen Fällen.
Bleiben Sie gesund, auch nach dem 01.11.2021
Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Erik Schmid im Rehm-Verlag (www.rehm-verlag.de) erschienen.