YOUR
Search

    01.11.2021

    Corona + Quarantäne = (k)eine Entgeltfortzahlung


    Liebe Leserin, lieber Leser,

     

    inzwischen hat jeder Erwachsene ein Impfangebot erhalten. Dass der Staat weiterhin die Kosten für Verdienstausfälle bei coronabedingter Quarantäne zahle, sei deshalb nicht mehr zu rechtfertigen. Bund und Länder haben deshalb Ende September 2021 beschlossen, dass ungeimpfte Arbeitnehmer spätestens ab dem 01.11.2021 keine Entschädigung für ihren Verdienstausfall mehr erhalten, wenn sie wegen eines Kontaktes zu Corona-Infizierten in behördlich verordnete Quarantäne müssen.

     

    Bisherige Vergütungsregelung während der Quarantäne

     

    Arbeitnehmer hatten bisher Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf eine volle Entgeltfortzahlung während der coronabedingten Quarantäne für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Der Arbeitgeber wiederum konnte nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes die Vergütung nachträglich vom Staat zurückholen. Doch diese Möglichkeit entfällt jetzt in einigen Fällen.

     

    Neuregelung ab dem 01.11.2021 im Einzelnen

     

    • Ab dem 01.11.2021 gibt es für Ungeimpfte in häuslicher Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr.
    • Für Geimpfte bleibt es bei der Entgeltfortzahlung wie bisher.
    • Ausnahme I: Die Neuregelung gilt allerdings nicht für die meisten Beamten, denn dafür hätten die Besoldungsgesetze geändert werden müssen. Einige Bundesländer werden wohl eine Gleichstellung der Beamten regeln.
    • Ausnahme II: Auch Ungeimpfte erhalten während der coronabedingten Quarantäne weiterhin Entgeltfortzahlung, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein medizinisches Attest nachweisen.
    • Ausnahme III: Ungeimpfte erhalten auch dann während der coronabedingten Quarantäne weiterhin Entgeltfortzahlung, wenn für sie bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine Impfempfehlung – z.B. bei Schwangerschaft – vorgelegen hat.
    • Arbeitnehmer, die an Corona erkrankt sind und krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, erhalten unabhängig vom Infektionsschutzgesetz Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Die Neuregelung ab dem 01.11.2021, die zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet, gilt ausdrücklich nur für diese Quarantänefälle. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im arbeitsunfähigen Krankheitsfall bleibt auch für ungeimpfte Arbeitnehmer bestehen. Ob das dauerhaft so bleibt ist jedoch fraglich, da die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Verschulden des Arbeitnehmers nicht greift und beispielsweise bei einer Reise in ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eines Ungeimpften die Frage des Verschuldens einer daraus folgenden Corona-Erkrankung auch anders bewertet werden kann.
    • Wenn Arbeitnehmer in Quarantäne die Arbeitsleistung vom Home-Office aus erbringen, erhalten sie die Vergütung, unabhängig von ihrem Impfstatus.
    • Nach derzeit überwiegender Ansicht steht Arbeitgebern kein Fragerecht zum Impfstatus ihrer Arbeitnehmer zu. Die sensiblen Gesundheitsdaten genießen einen hohen Schutz. Auch für die Entgeltfortzahlung in den Fällen der Quarantäne besteht kein „Fragerecht“ als solches. Der Arbeitgeber kann seine Zahlungspflichten jedoch von dem Nachweis einer Impfung abhängig machen und verfügt damit über einen Auskunftsanspruch gegenüber den Arbeitnehmern.

     

    Bleiben Sie gesund, auch nach dem 01.11.2021

     

    Ihr Dr. Erik Schmid

     

    Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Erik Schmid im Rehm-Verlag (www.rehm-verlag.de) erschienen.

     

    Impact of AI in the Workplace
    AI is already affecting employment levels across Europe – and labour law is…
    Read more
    Internal Investigations
    Internal investigations have become an essential tool for companies operating in…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises Banyan Software on the Acquisition of tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1 July 2026 - The international law firm ADVANT Beiten has…
    Read more
    Pay Transparency Directive
    The EU Pay Transparency Directive introduces new requirements for companies and…
    Read more
    ADVANT Advises Pidigi S.p.A. on the Acquisition of Key Assets of Sympatex Technologies GmbH from Insolvency Proceedings
    Munich, 5 May 2026 – ADVANT Beiten has assisted the Italian firm Pidigi S.p.A.…
    Read more
    China Labor Law: Better Protection for Employees Working During Retirement Years – Employers Must Review Labor Agreements With Older Staff
    As part of China’s broader response to an aging population and shrinking…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises Klinikum Ernst von Bergmann on the Splitting of Klinikum Westbrandenburg GmbH into Two Sites
    Berlin, 13 April 2026 – The international commercial law firm ADVANT Beiten has…
    Read more
    [Translate to English:]
    ADVANT Beiten Advises Banyan Software on Acquisition of Gini
    Berlin/Freiburg, 16 February 2026 - The international law firm ADVANT Beiten has…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises ProMach on the Acquisition of DFT Technology GmbH
    Dusseldorf, 8 December 2025 – The international law firm ADVANT Beiten has…
    Read more