Klare Worte aus Erfurt zur variablen Vergütung. Erfreulich ist dabei, dass das B…
Die Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis 2024 wurde aufgrund von Sparzwängen gestoppt, was Unternehmen erlaubt, wieder Boni zu zahlen. Dies könnte potenzielle Rückforderungen von Unternehmen bedeuten. Die Rechtslage zu Rückforderungen aussieht, erläutert Michael Riedel in diesem beck-aktuell-Artikel vom 11. März 2024, den Sie unter diesem Link einsehen können.