Katharina Furtmayr ist Associate bei ADVANT Beiten in München und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst sämtliche Rechtsfragen auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie berät in diesen Rechtsgebieten nationale und internationale Unternehmen. Zu ihren Tätigkeiten zählen sowohl die bundesweite Verteidigung von Arbeitgebern gegen Kündigungsschutz- oder sonstigen Klagen von Arbeitnehmern vor den Gerichten für Arbeitssachen als auch vor sonstigen Gerichten und Behörden, die für Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern und sonstigen Mitarbeitern zuständig sein können (z.B. Oberlandesgericht, Landgericht, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte, Integrationsämter etc.).
Katharina Furtmayr studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihr Zweites Staatsexamen absolvierte sie in München. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Jahr 2026. Seitdem ist sie bei ADVANT Beiten tätig.