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Florian Baumann ist Partner bei ADVANT Beiten in München und Mitglied der Praxisgruppe Real Estate. Seine Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, das gewerbliche Mietrecht sowie die Beratung im Asset Management. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis sind die Anfertigung von Mustermietverträgen und die Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen in allen Asset Klassen für institutionelle Vermieter sowie die Beratung bei dem Verkauf von Einzelobjekten oder bei Portfolien. Außerdem vertritt Florian Baumann seine Mandanten regelmäßig in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Florian Baumann studierte Rechtswissenschaften an der Universität München und wurde im Jahr 2008 zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seit 2008 ist er bei ADVANT Beiten tätig, seit 2014 als Partner.
„Florian Baumann betreut uns seit mehreren Jahren. Wir haben mit ihm einen Single Point of Contact, der sich um alle Belange für uns kümmert. Dabei legt er immer besonderen Wert auf Schnelligkeit und absolute Qualität.“;
„Florian Baumann zeichnet sich besonders durch eine sehr schnelle Bearbeitungszeit, exzellente Fachkompetenz, sehr gute Beratung bei schwierigen Themen, extrem hohe Qualität der abgelieferten Arbeit, vollumfassende rechtliche Beratung bei interdisziplinären Themen durch Einschaltung und Koordinierung der diversen Fachbereiche aus. Bei schwierigen Themen beleuchtet er bei seinen Einschätzungen immer das juristische Risiko verbunden mit der gängigen Praxis.“;
„Wie auch in den vergangenen Jahren haben wir selbst von gegnerischer Seite schon Komplimente dafür bekommen, wie gut die Zusammenarbeit bei diversen Verhandlungen mit Florian Baumann funktioniert.“
„Wir haben mit Florian Baumann einen Single Point of Contact, der sich um all unsere Belange kümmert und für uns löst. Dabei legt er immer ganz besonderen Wert auf Schnelligkeit und absolute Qualität.“;
„Bei schwierigen Themen beleuchtet Florian Baumann bei seinen Einschätzungen immer das juristische Risiko verbunden mit der gängigen Praxis. Es wird bei uns im gesamten Team sehr viel Wert auf seine Beratung gelegt.“;
„Das Team um Florian Baumann ist hervorragend aufgestellt. Er hat über die vergangenen Jahre neue Standards in punkto Qualität und Schnelligkeit gesetzt.“;
„Florian Baumann: Schnelles und inhaltlich punktgenaues Feedback. Zudem äußerst partnerschaftliche und freundliche Zusammenarbeit.“
„Das Team um Florian Baumann betreut uns seit vielen Jahren im täglichen Asset-Management und bei An- und Verkäufen. Wir haben mit ihm einen Single-Point-of-Contact, der sich um all unsere Belange kümmert und für uns löst. Dabei legt er immer ganz besonderen Wert auf Schnelligkeit und absolute Qualität.“,
„Die wesentlichen Merkmale von Florian Baumanns Tätigkeit für uns sind eine sehr schnelle Bearbeitungszeit, exzellente Fachkompetenz, sehr gute Erreichbarkeit, extrem hohe Qualität der abgelieferten Arbeit, vollumfassende rechtliche Beratung bei interdisziplinären Themen durch Einschaltung und Koordinierung der diversen Fachbereiche.“,
„Bei schwierigen Themen beleuchtet Florian Baumann bei seinen Einschätzungen immer das juristische Risiko verbunden mit der gängigen Praxis. Es wird bei uns im gesamten Team sehr viel Wert auf seine Beratung gelegt. Das Team um Florian Baumann ist hervorragend aufgestellt. Er hat über die vergangenen Jahre neue Standards in puncto Qualität und Schnelligkeit gesetzt.“,
„Florian Baumann: Proaktive juristische Beratung im Real Estate-Transaktionsmanagement und Leasing-Management.“, Mandanten
Buch:
Handbuch Geschäftsraummiete - § 8. Störung der Geschäftsgrundlage
Florian Baumann
C.H.BECK. Verlag, Lindner-Figura, Oprée, Stellmann (Hrsg.), 5. neu bearbeitete Auflage 2023
Aufsätze/Artikel:
Beim Mietvertrag gilt nicht automatisch „einer für alle“
Florian Baumann
in: immobilien-zeitung.de, 11. Juli 2019
Keine Grundbucheinsicht für Makler ohne Belege
Florian Baumann
in: Immobilien Zeitung, 11/2017, S. 14
Makler muss Verkäuferangaben nur im Ausnahmefall prüfen
Florian Baumann
in: Immobilien Zeitung, 41/2016, S. 16
Anmerkung zum BGH-Urteil vom 11.5.2016 (Az.: XII ZR 147/14) „Werbegemeinschaft im Einkaufszentrum: Folgen unwirksamen Beitritts zu GbR“
Florian Baumann
in: Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), 18/2016, S. 683 ff.