YOUR
Search

    04.09.2023

    Update Zukunftsfinanzierungsgesetz: Stärkung des Kapitalmarktstandorts Deutschland


    Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde am 16. August 2023 veröffentlicht. Bereits im Januar dieses Jahres haben wir über die Ziele des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zum geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz berichtet. Der Gesetzesentwurf nimmt diese Ziele auf. Nachfolgend führen wir die wichtigsten geplanten Änderungen auf:

     

    Vereinfachter Zugang zum Kapitalmarkt

     

    • Die Marktkapitalisierung für einen Börsengang im regulierten Markt soll von 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR herabgesetzt werden.
    • Es sollen Mehrstimmrechte mit maximal dem Zehnfachen des Stimmrechts erlaubt werden, sodass der Einfluss von Gründerinnen und Gründern auf das eigene Unter-nehmen trotz einer Kapitalaufnahme bestehen bleibt.
    • Börsenmantelgesellschaften werden nach dem Vorbild der Special Purpose Acquisition Companys (SPAC) im Börsengesetz geregelt. Mit einer Börsenmantelgesellschaft kann die Börsenzulassung des eigenen Unternehmens leichter erreicht.

     

    Start-ups und KMU

     

    • Der Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterbeteiligung soll von 1.440 EUR auf 5.000 EUR pro Jahr angehoben werden.
    • Mitarbeiter müssen ihre Mitarbeiterbeteiligung erst deutlich später versteuern. Die Mitarbeiterbeteiligung führt nicht zu einem steuerschädlichen Lohnzufluss, der versteuert werden muss, obwohl der Mitarbeiter keine Liquidität erhält (sog. Dry-Income Problematik).

     

    Weitere Neuerungen

     

    • Die Schwelle des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses soll von 10 % auf 20 % erhöht werden.
    • Anfechtungsklagen gegen Kapitalerhöhungsbeschlüsse mit Bezugsrechtsausschluss sollen nicht mehr darauf gestützt werden können, dass der Wert der Einlage unangemessen niedrig sei. Vielmehr sollen Aktionäre in einem solchen Fall eine Ausgleichszahlung von der Gesellschaft erhalten. Ob und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung zu leisten ist, wird im Spruchverfahren entschieden. Diese Beschränkung soll nicht beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach vorstehendem Bulletpoint gelten.
    • Elektronische Namensaktien sollen in ein zentrales Register (z.B. bei der Clearstream Banking AG) oder als Kryptoaktien in ein Kryptoregister, etwa auf einer Blockchain, eingetragen werden. Durch letztgenannte Alternative werden Kosten reduziert, weil keine Intermediäre vorhanden sind. Bei Inhaberaktien soll es nur die Möglichkeit für elektronische Aktien in einem Zentralregister geben.
    • Die Kommunikation mit der BaFin soll weiter modernisiert werden.
    • Die derzeitigen Regelungen zur Haftung beim Crowdfunding werden vor allem auf Rechtsfolgenseite an das Regime der Prospekthaftung angepasst, sodass eine höhere Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit gegeben sein wird. Vor allem werden die Mitglieder der Leitungsorgane des Projektträgers aus der Haftung für irreführende oder unrichtige Informationen des Anlagebasisinformationsblatts entlassen.

     

    Fazit

     

    Die geplanten Änderungen bringen wesentlichen Vorteile mit sich, die zu einer höheren Flexibilität im Aktienrecht führen und den Zugang zu neuem Kapital erleichtern. Besonders die Eigenkapitalfinanzierung von Gesellschaften wird deutlich erleichtert. Erfreulich ist auch, dass die Mitarbeiterbeteiligung gefördert wird.

     

    Peter Wimber

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Dokument auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

    ADVANT Beiten Advises Zoot Sports on the Acquisition of Tailwind Brands GmbH
    Munich, 24. November 2025 - ADVANT Beiten has provided comprehensive legal and…
    Read more
    ADVANT Beiten Elects a Total of 16 New Partners, Six of them Local Partners and one Equity Partner
    Frankfurt, 17 November 2025 - The international law firm ADVANT Beiten elects Dr…
    Read more
    Insolvency Tourism Stopped? First German Decision on the Recognition of an English Part 26A Restructuring Plan in Germany
    Until now, there has been uncertainty about whether restructuring plans under…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises apoBank on the Restructuring and Expansion of the Sales Joint Venture with AXA
    Frankfurt, 5 August 2025 - The international commercial law firm ADVANT Beiten…
    Read more
    D&O-Insurance - Help!
    D&O insurance is essentially important to safeguard against liability risks for…
    Read more
    Successfully reducing BaFin fines through appeal
    Companies may find it worthwhile to take legal action against fines imposed by…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises CATL as a German Legal Counsel regarding Initial Public Offering in Hong Kong
    Berlin/Munich, 20 May 2025 - The international law firm ADVANT Beiten provided…
    Read more
    NOVUM: ADVANT Beiten Advises Philomaxcap AG on the Listing of New Shares without a Prospectus on the Frankfurt Stock Exchange
    Munich, 16 May 2025 - The international law firm ADVANT Beiten has provided…
    Read more
    D&O Insurance: No Insurance Cover Provided for 'Front Directors'
    It is not uncommon to have 'front' persons, or 'straw men', registered as…
    Read more