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    22.08.2019

    Update Corporate </br>Social Responsibility: </br>US-Unternehmen verabschieden sich vom strikten Shareholder Value Ansatz


    Der Wirtschafts-Nobelpreisträger Milton Friedman schrieb zur Corporate Social Responsibility in den 70er Jahren: „There is one and only one social responsibility of business – […] to increase its profits“. Unternehmen müssten die Gesetze beachten; darüber hinaus bestehe ihr Zweck darin, für die Aktionäre Gewinne zu erwirtschaften. Friedman äußerte damit wohl erstmals den sog. Shareholder-Value-Ansatz.

     

    Jedenfalls in den Vereinigten Staaten war dieser Ansatz in der Folgezeit bekanntlich lange führend. In den 90er Jahren formulierte der einflussreiche US-amerikanische Business Roundtable (BTR), dem die CEOs von fast 200 bedeutenden US-amerikanischen Unternehmen angehören: „The paramount duty of management and of boards of directors is to the corporation’s stockholders.“ „The interests of other stakeholders are relevant as a derivative of the duty to stockholders.“

     

    Gut zwanzig Jahre später hat sich der BTR nunmehr von dem bisherigen Konzept verabschiedet. In dem neuen „Statement to the Purpose of a Corporation“ hat er die Grundsätze für die Rolle der Unternehmen modernisiert (vgl. https://opportunity.businessroundtable.org/ourcommitment/). Die CEOs sehen sich nicht mehr allein in einer Verpflichtung den Aktionären gegenüber. Vielmehr bekräftigen sie eine grundlegende Verpflichtung (fundamental commitment) gegenüber allen Stakeholdern. Diese besteht darin,

     

    • Werte für die Kunden zu schaffen,
    • in die Mitarbeiter zu investieren,
    • mit Lieferanten fair und ethisch umzugehen,
    • die Regionen zu unterstützen, in denen die Unternehmen tätig sind, und die Umwelt zu schützen, sowie
    • langfristigen Mehrwert für die Aktionäre zu schaffen.

     

    Als Begründung für diese Modernisierung führen die CEOs an:

     

    „Doch wir wissen, dass viele Amerikaner zu kämpfen haben. Zu oft wird harte Arbeit nicht belohnt, und es wird nicht genug getan, damit sich die Arbeitnehmer an das rasante Tempo des wirtschaftlichen Wandels anpassen können. Wenn Unternehmen nicht erkennen, dass der Erfolg unseres Systems von einem integrativen langfristigen Wachstum abhängt, werden viele berechtigte Fragen nach der Rolle der großen Arbeitgeber in unserer Gesellschaft stellen.“

     

    Unterzeichnet haben die CEOs von Unternehmen wie Apple, Amazon, Bayer USA, Blackrock, BP, Exxon, Ford, GM, Goldman Sachs, IBM, JP Morgan, Pepsi, Pfizer, Siemens USA, UPS, Walmart etc., um nur einige zu nennen.

     

    Ausgehend vom deutschen Recht könnte man diese Entwicklung aus rein rechtlicher Sicht als wenig spektakulär und geradezu selbstverständlich empfinden. Denn für deutsche Unternehmen ist nach ganz herrschender Meinung im deutschen Recht schon seit langem der – nunmehr auch vom BTR übernommene – Stakeholder-Ansatz maßgeblich, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht betonte Sozialbindung des in den Aktien verkörperten Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 GG. „Interessenplurale Zielkonzeption“ sagt der Aktienrechtler dazu (vgl. dazu näher Walden, in: Walden/Depping [Hrsg.], S. 8 ff.).

     

    Bemerkenswert ist jedoch, dass sich nun auch zahlreiche namhafte US-amerikanische CEOs explizit zu diesem Verständnis bekennen. Und noch bemerkenswerter – diese Anmerkung sei erlaubt – ist die Begründung, die sie dafür anführen.

     

    Ebenfalls wird damit deutlich, dass bei unternehmerischen Entscheidungen – hier steht dem Vorstand bekanntlich ein weites unternehmerisches Ermessen zu, sog. business judgement rule – zunehmend CSR-Aspekte eine maßgebliche Rolle spielen. Als aktuelles Beispiel hierfür sei einerseits auf Unternehmen verwiesen, die Maßnahmen eingeleitet haben, um CO2-neutral zu werden (oder dieses Ziel sogar bereits erreicht haben), sowie auf die sechs großen europäischen Banken, die Ende 2018 angekündigt haben, ihre Kreditentscheidungen an klimarelevanten Vorgaben auszurichten. Es sind also nicht nur verbindliche, d.h. gesetzliche CSR-Sorgfaltspflichten auf dem Vormarsch (vgl. dazu aktuell Update Corporate Social Responsibility: Verbindliche CSR-Sorgfaltspflichten auf dem Vormarsch).

     

    Im Ergebnis stehen sich der Shareholder-Value-Ansatz und der Stakeholder-Ansatz ohnehin nicht unversöhnlich gegenüber. Entscheidend ist insoweit, dass sich die US-amerikanischen CEOs explizit auf die Schaffung eines langfristigen Mehrwerts für die Aktionäre bezogen haben. Nicht jeder kurzfristige Gewinn schafft auch einen langfristigen Mehrwert für die Aktionäre. Vielmehr liegt die Annahmen nahe, dass eine nachhaltige Unternehmensführung dazu beiträgt, die Profitabilität des Unternehmens nachhaltig zu sichern und zu steigern. Aus rechtlicher Sicht schließt sich hier der Kreis zu der im deutschen Aktienrecht vertretenen Pflicht des Vorstands, für den Bestand und die dauerhafte Rentabilität des Unternehmens zu sorgen.

     

    Zudem führt die stark zunehmende Zahl nachhaltigkeitsorientierter Investoren zu der Erkenntnis, dass die Interessen der Aktionäre nicht auf die Erzielung von Gewinnen „um jeden Preis“ beschränkt sind. Unternehmen, die sich den Zugang zu solchen nachhaltigkeitsorientierten Investoren nicht versperren wollen, müssen ihre Tätigkeiten dementsprechend ausrichten. Das Thema nachhaltiger Investitionen wird in der Finanzwirtschaft bereits als Megathema des 21. Jahrhunderts gehandelt. Dahinter steht wiederum die Annahme, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren einen positiven Beitrag zur Rendite leistet. Darüber hinaus hat auf politischer Ebene insbesondere die EU-Kommission in ihrem Aktionsplan Sustainable Finance zentrale Ziele für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien am Finanzmarkt definiert.

     

    Alles in allem lässt sich festhalten: Vorstände und Aufsichtsräte tun gut daran, sich sorgfältig um die Corporate Social Responsibility ihres Unternehmens zu kümmern und diese Aspekte nicht zu vernachlässigen. Dies kommt auch im neuen Absatz 2 der Präambel des Deutschen Corporate Governance Kodex 2019 unmissverständlich zum Ausdruck:

     

    „Die Gesellschaft und ihre Organe haben sich in ihrem Handeln der Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu sein. Sozial- und Umweltfaktoren beeinflussen den Unternehmenserfolg. Im Interesse des Unternehmens stellen Vorstand und Aufsichtsrat sicher, dass die potenziellen Auswirkungen dieser Faktoren auf die Unternehmensstrategie und operative Entscheidungen erkannt und adressiert werden.“

     

    In der Begründung heißt es dazu:

     

    „Absatz 2 betont die gesellschaftliche Verantwortung der Gesellschaften und ihrer Organe, die Bedeutung von Sozial- und Umweltfaktoren für den Unternehmenserfolg und das Erfordernis, die entsprechenden Chancen und Risiken in der Strategie zu berücksichtigen.“

     

    Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Dr. Daniel Walden und Dr. André Depping.

     

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