YOUR
Search

    30.03.2023

    Regierungsentwurf zur Verbandsklage


    Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz vom 16. Februar 2023 (hierzu bereits unser Blogbeitrag vom 17.02.2023) sind u.a. hervorzuheben:

     

    1. Der Katalog an Voraussetzungen für die klageberechtigten Stellen wurde deutlich reduziert. Die Eintragungsdauer von mindestens vier Jahren in der Liste nach § 4 Unterlassungsklagegesetz wurde ersatzlos gestrichen. Als einzige Voraussetzungen sind verblieben: (i) Eintragung in der Liste nach § 4 und (ii) maximal 5 % der Finanzierung darf von Unternehmen stammen.
    2. Ist ein Verbraucher in der Klage namentlich benannt, kann bei Verurteilung zur Zahlung bereits ein Abhilfeendurteil und nicht lediglich ein Abhilfegrundurteil ergehen.
    3. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass sich Verbraucher länger als bisher einer Verbandsklage anschließen können. Während nach dem Referentenentwurf ein Beitritt nur bis zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Termins möglich war, dehnt der Regierungsentwurf diesen Zeitraum auf bis zu zwei Monate nach dem ersten Verhandlungstermin aus. 
    4. Beschließt das Gericht ein Ordnungsgeld wegen Nichtvorlage von Beweismitteln, ist eine Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes nur nach gerichtlicher Zulassung statthaft.

     

    Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess in Bundestag und Bundesrat sind weitere Änderungsvorschläge denkbar. Aufgrund der bereits zum 25. Juni 2023 ablaufenden Frist zur Anwendung der neu zu schaffenden Regelungen, ist zumindest ein zügiges Verfahren von Vorteil.

     

    Der Regierungsentwurf kann hier abgerufen werden: LINK

     

    Dr. Ralf Hafner

    Tobias Pörnbacher

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

    Mediation Advocacy: How Experienced Counsel Support You in Commercial Mediation
    Commercial mediation allows parties to retain control over the outcome of their…
    Read more
    ICC Arbitration Rules 2026: Continuing the Evolution of International Arbitration
    On 1 June 2026, the revised ICC Arbitration Rules entered into force. The update…
    Read more
    Modernisation of German Arbitration Law: Government Draft Confirms January Proposal with Minor Adjustments
    Yesterday, the Federal Government published the government draft of a bill to…
    Read more
    Arbitration Awards vs. Court Judgments – China vs. Germany
    China has been Germany's most important trading partner for many years. As…
    Read more
    New Free Trade Agreement between the EU and India: Legal Framework for Distribution
    The free trade agreement (“FTA”) recently concluded between the EU and India…
    Read more
    What's New in Arbitration in 2026 – A Perspective
    Although the year is already well underway, it is worthwhile to think about…
    Read more
    UN Sales Convention: Buyer-friendly or Seller-friendly?
    The UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods is often…
    Read more
    CJEU | Assignee's ability to invoke a jurisdiction clause from the original contract
    Article 25 (1) Regulation (EU) No 1215/2012, Article 23(1) of Council Regulation…
    Read more
    Modernisation of German Arbitration Law: Key Changes in the January 2026 Draft
    The German Ministry of Justice's draft bill to modernise the German arbitration…
    Read more