Ihre
Suche

    30.03.2023

    Regierungsentwurf zur Verbandsklage


    Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz vom 16. Februar 2023 (hierzu bereits unser Blogbeitrag vom 17.02.2023) sind u.a. hervorzuheben:

     

    1. Der Katalog an Voraussetzungen für die klageberechtigten Stellen wurde deutlich reduziert. Die Eintragungsdauer von mindestens vier Jahren in der Liste nach § 4 Unterlassungsklagegesetz wurde ersatzlos gestrichen. Als einzige Voraussetzungen sind verblieben: (i) Eintragung in der Liste nach § 4 und (ii) maximal 5 % der Finanzierung darf von Unternehmen stammen.
    2. Ist ein Verbraucher in der Klage namentlich benannt, kann bei Verurteilung zur Zahlung bereits ein Abhilfeendurteil und nicht lediglich ein Abhilfegrundurteil ergehen.
    3. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass sich Verbraucher länger als bisher einer Verbandsklage anschließen können. Während nach dem Referentenentwurf ein Beitritt nur bis zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Termins möglich war, dehnt der Regierungsentwurf diesen Zeitraum auf bis zu zwei Monate nach dem ersten Verhandlungstermin aus. 
    4. Beschließt das Gericht ein Ordnungsgeld wegen Nichtvorlage von Beweismitteln, ist eine Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes nur nach gerichtlicher Zulassung statthaft.

     

    Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess in Bundestag und Bundesrat sind weitere Änderungsvorschläge denkbar. Aufgrund der bereits zum 25. Juni 2023 ablaufenden Frist zur Anwendung der neu zu schaffenden Regelungen, ist zumindest ein zügiges Verfahren von Vorteil.

     

    Der Regierungsentwurf kann hier abgerufen werden: LINK

     

    Dr. Ralf Hafner

    Tobias Pörnbacher

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

    Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?
    Am 1. April 2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. …
    Weiterlesen
    OLG München | Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Austritt von Großbritannien aus der EU
    Art. 6 EuGVVO; Art. 216 Abs. 2 AEUV; Art. 1 Abs. 1 HGÜ; §§ 29, 32, 543 Abs. 2 S.…
    Weiterlesen
    E-Evidence-VO - die grenzüberschreitende Beweiserhebung von elektronischen Beweismitteln
    Die Verordnung 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli …
    Weiterlesen
    Anwaltshaftung: Kein Direktanspruch gegen Versicherer einer Partnerschaftsgesellschaft
    Kann man den Berufshaftpflichtversicherer einer Partnerschaftsgesellschaft mbB i…
    Weiterlesen
    BGH zum Ausschluss des AGB-Rechts in Schiedsvereinbarung - ein Weg zu mehr Vertragsfreiheit?
    Die meisten Verträge im Wirtschaftsleben sind rechtlich betrachtet Allgemeine Ge…
    Weiterlesen
    D&O-Versicherung: kein Versicherungsschutz für Strohmänner
    Nicht selten kommt es vor, dass sich sogenannte Strohmänner als Geschäftsführer …
    Weiterlesen
    FAQ-Papier des BAFA zum risikobasierten Vorgehen beim LkSG: Vereinfachung oder weitere Herausforderung?
    Im Februar 2025 hat das BAFA ein so genanntes FAQ-Papier zum risikobasierten Vor…
    Weiterlesen
    Sanktionsrisiken für deutsche Unternehmen trotz Aussetzung des FCPA
    Am 10. Februar 2025 hat Präsident Donald Trump eine Executive Order unterzeichne…
    Weiterlesen
    Fußball und Recht Folge 3: Spieler und Europarecht
    Die Winter-Transferperiode ist gerade abgelaufen und hat mit Ablösesummen von in…
    Weiterlesen