Ihre
Suche

    30.03.2023

    Regierungsentwurf zur Verbandsklage


    Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz vom 16. Februar 2023 (hierzu bereits unser Blogbeitrag vom 17.02.2023) sind u.a. hervorzuheben:

     

    1. Der Katalog an Voraussetzungen für die klageberechtigten Stellen wurde deutlich reduziert. Die Eintragungsdauer von mindestens vier Jahren in der Liste nach § 4 Unterlassungsklagegesetz wurde ersatzlos gestrichen. Als einzige Voraussetzungen sind verblieben: (i) Eintragung in der Liste nach § 4 und (ii) maximal 5 % der Finanzierung darf von Unternehmen stammen.
    2. Ist ein Verbraucher in der Klage namentlich benannt, kann bei Verurteilung zur Zahlung bereits ein Abhilfeendurteil und nicht lediglich ein Abhilfegrundurteil ergehen.
    3. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass sich Verbraucher länger als bisher einer Verbandsklage anschließen können. Während nach dem Referentenentwurf ein Beitritt nur bis zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Termins möglich war, dehnt der Regierungsentwurf diesen Zeitraum auf bis zu zwei Monate nach dem ersten Verhandlungstermin aus. 
    4. Beschließt das Gericht ein Ordnungsgeld wegen Nichtvorlage von Beweismitteln, ist eine Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes nur nach gerichtlicher Zulassung statthaft.

     

    Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess in Bundestag und Bundesrat sind weitere Änderungsvorschläge denkbar. Aufgrund der bereits zum 25. Juni 2023 ablaufenden Frist zur Anwendung der neu zu schaffenden Regelungen, ist zumindest ein zügiges Verfahren von Vorteil.

     

    Der Regierungsentwurf kann hier abgerufen werden: LINK

     

    Dr. Ralf Hafner

    Tobias Pörnbacher

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

    Kein Provisionsanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Vermieter bei erfolgreicher Neuvermietung einer Wohnung: Der BGH setzt klare Grenzen
    In der Praxis der Immobilienverwaltung ist es weit verbreitet:…
    Weiterlesen
    D&O im Dieselskandal: SdK klagt erneut – was der VW-Fall für die Praxis bedeutet
    Das Verfahren rund um den D&O-Vergleich im VW-Dieselskandal geht in die nächste…
    Weiterlesen
    OLG München: Zweitanwälte tragen umfassende Verantwortung bei Mandatsübernahme
    Das OLG München hat klargestellt, dass Zweitanwälte bei Mandatsübernahme…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    Produktkrise und Rückruf: Ein kompakter Leitfaden für Hersteller
    Die jüngsten Rückrufaktionen in der Automobil- und Konsumgüterindustrie haben…
    Weiterlesen
    Organhaftung: Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Geschäftsstillstand
    Aufsichtsratsmitglieder müssen Berichte des Vorstands über die Geschäftslage…
    Weiterlesen
    BGH kippt Abzug 'Alt für Neu' bei der Mängelbeseitigung
    Der BGH entschied zum Vorteilsausgleich bei Mangelbeseitigung, dass ein Abzug…
    Weiterlesen
    D&O: BGH zum Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung – Grundsatzentscheidung oder Schelte der Vorinstanz?
    D&O-Versicherungsverträge sehen typischerweise einen Wissentlichkeitsausschluss…
    Weiterlesen
    Schiedsverfahren in Gesellschaftsstreitigkeiten
    1. Executive Summary Schiedsverfahren spielen im Gesellschaftsrecht eine…
    Weiterlesen