München, 09. Oktober 2024 – Das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen & Untern…
Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz vom 16. Februar 2023 (hierzu bereits unser Blogbeitrag vom 17.02.2023) sind u.a. hervorzuheben:
Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess in Bundestag und Bundesrat sind weitere Änderungsvorschläge denkbar. Aufgrund der bereits zum 25. Juni 2023 ablaufenden Frist zur Anwendung der neu zu schaffenden Regelungen, ist zumindest ein zügiges Verfahren von Vorteil.
Der Regierungsentwurf kann hier abgerufen werden: LINK