YOUR
Search

    27.10.2025

    Literatur, Speisen & Getränke, Schulen, Mode, Medien, ein Mailänder Fußballklub, Nachrichten… Alles wird International…wirklich alles?


    Alles wird international … an einem Tag kommt man ohne ein Flugzeug zu betreten in der ganzen Welt herum mit dem Lesen des spanischen Romans „Don Quijote“ vonCervantes, einem Schluck Französischem Rotwein Château Lafite-Rothschild mit einem Stück Schweizer Emmentaler, das Kind in der Griechischen Aristoteles Volksschule in München abholen in Sneakers der US-Marke Nike, am Nachmittag ein wenig TikTok bevor am Abend das Spiel des Football Club Internazionale Milano verfolgt wird. Wer einschläft wird rechtzeitig von den Nachrichten aus aller Welt auf BBC geweckt. Wird wirklich alles international? Was ist mit dem Kündigungsschutzgesetz?

    Liebe Leserin, lieber Leser, 

    für die Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG ist regelmäßig nur auf Betriebsangehörige im Inland abzustellen. Das LAG Rheinland-Pfalz hatte im Urteil vom 2.9.2025 (4 SLa 200/24) darüber zu entscheiden, ob auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) international wird.

    Internationaler Fall

    Der Arbeitnehmer war seit 1994 in der technischen Beratung (Design und Glasur) einer deutschen GmbH beschäftigt, die Fertigungsstoffe für die Produktion von Fliesen und Kacheln vertrieb. Die Sparte Fliesen/Kacheln wurde 2001 in einen spanischen Unternehmenszweig überführt und schloss den deutschen Standort. Der Arbeitnehmer war der einzige noch in Deutschland verbliebene Spartenmitarbeiter (nur in anderen Unternehmenszweigen unterhielt die Gesellschaft andernorts noch Inlandsbeschäftigte) und arbeitete vom Home-Office aus. Der Arbeitnehmer besuchte gemeinsam Kunden mit spanischen Kollegen, wurde zwei bis dreimal jährlich auch wochenweise im spanischen Labor eingesetzt und berichtete seinem Vorgesetzten in Spanien, hierhin waren auch die Urlaube und Krankheiten zu kommunizieren. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis 2024. 

    Der Arbeitnehmer hat gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben. Er hat die Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes reklamiert und die fehlende soziale Kündigungsrechtfertigung gerügt. Zudem hat der Arbeitnehmer ausgeführt, dass eine Verneinung des allgemeinen Kündigungsschutzgesetzes wegen nicht erreichten Schwellenwerts aufgrund des sog. Territorialprinzips zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung führe. Würde er nämlich nicht im deutschen Home-Office, sondern vor Ort in Spanien gearbeitet haben, hätte er Anspruch auf eine Abfindung von bis zu 24 Monatsverdiensten nach spanischem Recht. Einen Sachgrund für diese Schlechterstellung gegenüber ausländischen Kollegen gebe es nicht.

    LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.9.2025 (4 SLa 200/24)

    Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Arbeitnehmers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Der Arbeitnehmer verfüge nicht über einen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Schwellenwert von § 23 Abs. 1 KSchG sei nicht erreicht. Maßgeblich sei die Anzahl der Beschäftigten im Inland, und der Arbeitnehmer war der einzige Inlandsbeschäftigte des Arbeitgebers. Das Gericht stellte fest, dass die Arbeitsverhältnisse der in Spanien tätigen Beschäftigten nicht nach deutschem Recht geregelt sind und daher nicht für den Schwellenwert des § 23 KSchG berücksichtigt werden können.

    Das Kündigungsschutzgesetz bleibt national. Und was macht der Urlaub, die variable Vergütung, die Agentur für Arbeit, die Betriebsratswahl, die Probezeit… mehr dazu in unserem Newsletter Arbeitsrecht Oktober 2025.

    Herzliche (arbeitsrechtliche) Grüße

    Ihr Dr. Erik Schmid

    Dieser Blog ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Erik Schmid im Rehm-Verlag (www.Rehm-Verlag.de) erschienen.

    Impact of AI in the Workplace
    AI is already affecting employment levels across Europe – and labour law is…
    Read more
    Internal Investigations
    Internal investigations have become an essential tool for companies operating in…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises Banyan Software on the Acquisition of tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1 July 2026 - The international law firm ADVANT Beiten has…
    Read more
    Pay Transparency Directive
    The EU Pay Transparency Directive introduces new requirements for companies and…
    Read more
    ADVANT Advises Pidigi S.p.A. on the Acquisition of Key Assets of Sympatex Technologies GmbH from Insolvency Proceedings
    Munich, 5 May 2026 – ADVANT Beiten has assisted the Italian firm Pidigi S.p.A.…
    Read more
    China Labor Law: Better Protection for Employees Working During Retirement Years – Employers Must Review Labor Agreements With Older Staff
    As part of China’s broader response to an aging population and shrinking…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises Klinikum Ernst von Bergmann on the Splitting of Klinikum Westbrandenburg GmbH into Two Sites
    Berlin, 13 April 2026 – The international commercial law firm ADVANT Beiten has…
    Read more
    [Translate to English:]
    ADVANT Beiten Advises Banyan Software on Acquisition of Gini
    Berlin/Freiburg, 16 February 2026 - The international law firm ADVANT Beiten has…
    Read more
    ADVANT Beiten Advises ProMach on the Acquisition of DFT Technology GmbH
    Dusseldorf, 8 December 2025 – The international law firm ADVANT Beiten has…
    Read more