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    03.08.2026

    BEG-Reform im Juli 2026 gestartet – was danach für die Antragsteller gilt


    Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte die Reform am 8. Juli 2026 angekündigt, dann gab es eine holprige Übergangsphase und nun ist klar, die Bundesregierung wird die Gebäude- und Heizungsförderung unter den Rahmenbedingungen des am 29. Juli 2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) fortsetzen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten drei neue Versionen der Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude („BEG“) - Wohngebäude („BEG WG“), Nichtwohngebäude („BEG NWG“) und Einzelmaßnahmen („BEG EM“). Die BEG bleibt somit in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW behalten ihre Zuständigkeiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nennt diese neue Gebäudeförderung sozialer, effizienter und fokussierter. Ist das so?

    Leitlinien der Reform – wohin geht die Reise?

    Die vorgenommenen Änderungen ergeben tatsächlich einen neuen Förderansatz: gezielte Förderung der schlechtesten Gebäude, einkommensschwacher Haushalte und mit einer betont europäischen Ausrichtung; im Einzelnen:

    Worst Performing Buildings first: 

    Fördermittel sollen dort wirken, wo der energetische Hebel am größten ist — bei den schlechtesten Gebäuden im Bestand. Der neue WPB-(„Worst Performing Buildings“) Bonus von +5 % (Einzelmaßnahmen) bzw. +10 % (Effizienzhaussanierung) ab Q1/2027 greift bei Gebäuden, die definierte Schwellenwerte unterschreiten. Ein WPB liegt vor, wenn bei WG der Energiebedarfsausweis Klasse H oder schlechter aufweist, bei NWG der Jahres-Primärenergiebedarf mindestens das Vierfache des jeweiligen Referenzgebäudes erreicht oder es sich um ein im Wesentlichen energetisch unsaniertes Gebäude aus dem Baujahr 1957 oder früher handelt. Dieser Ansatz spiegelt die europäischen Vorgaben aus der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD), welche sich ebenfalls im GModG niedergeschlagen haben.

    Soziale Ausrichtung: 

    Der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung wird dreistufig: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis EUR 30.000 erhalten künftig 40 % statt bisher 30 %; für Einkommen zwischen 30.000 bis EUR 40.000 bleiben es 30 %; bei Einkommen zwischen 40.000 bis EUR 50.000 werden erstmals 10 % gewährt. Familien mit minderjährigen Kindern im Haushalt profitieren von einer rechnerischen Absenkung des maßgeblichen Einkommens um EUR 10.000.

    Europäische Komponente: 

    Erstmals enthält das BEG einen neuen Bonus für eine europäische Wertschöpfung: Wärmepumpen europäischen Ursprungs sollen ab dem ersten Quartal 2027 mit einem „Made with Europe"-Bonus von 15 % gefördert werden. Die genaue Ausgestaltung dieses Bonus soll im zweiten Halbjahr 2026 erfolgen. 

    Wesentliche konkrete Änderungen der BEG im Überblick

    Es werden zudem eine Reihe (auch systematischer) Änderungen der BEG erkennbar:

    EE-Klasse wird Pflicht: Bei der Effizienzhaussanierung (WG und NWG) wird die EE-Klasse — mindestens 65 % erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme und/oder Wärmerückgewinnung — zur zwingenden Fördervoraussetzung. Die EE-Klasse ist somit Bestandteil der förderfähigen Stufen und löst keinen zusätzlichen Bonus mehr aus. Die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien wird damit systemimmanent.

    Tilgungszuschüsse sinken: Effizienzhaus („EH“) 85 EE, EH 70 EE und EG 70 EE erhalten künftig keinen Tilgungszuschuss mehr. EH 40 EE und EG 40 EE erhalten 10 %, EH/EG 55 EE und Denkmäler jeweils 5 %. Die Gesamtförderintensität sinkt damit spürbar.

    Serielle Sanierung wird gestärkt: Der SerSan-Bonus (+5 % oder +15 % je nach Effizienzstufe) wird erstmals auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet und ist mit dem WPB-Bonus kumulierbar. Seriellen Sanierungslösungen kommt damit eine erhöhte Bedeutung zu.

    Degression bei Mehrfamilienhäusern: Die förderfähigen Kosten für Hüllenmaßnahmen werden nach Wohneinheitenzahl gestaffelt (Staffelung auf EUR 30.000 für die erste Wohneinheit, EUR 15.000 für die zweite bis sechste und EUR 8.000 ab der siebten Wohneinheit). Das werden Eigentümer von größeren Mehrfamilienhäusern deutlich spüren.

    Förderausschluss in Wärmenetzausbaugebieten: Dezentrale Heizungen wie Wärmepumpen sind künftig nicht mehr förderfähig, wenn die Kommune einen Fernwärmeanschluss innerhalb von drei Jahren verbindlich zusagt. Die Detailregelungen stehen noch aus; bis zur Veröffentlichung eines entsprechenden Infoblatts gilt diese Regelung noch nicht. Insoweit wird auf die deutliche Kritik reagiert, wonach es gilt Förderausschlüsse zu vermeiden, in denen ein Fernwärmeanschluss zwar langfristig geplant, kurzfristig aber nicht umsetzbar ist. 

    Weitere Streichungen: Der bisherige 5%-Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen, der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen sowie die Förderung von energieeffizienten Innenbeleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden entfallen ersatzlos; der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise alle sechs Monate und entfällt vollständig ab August 2028. Der 5%-iSFP Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von EUR 30.000 gewährt und nur auf den darüberliegenden Kostenanteil berechnet (allerdings scheint eine einzelne iSFP-Maßnahme auszureichen). 

    Fazit und Ausblick

    Mit Blick auf die Haushaltslage und die anderen energierechtlichen Reformen war es absehbar, dass auch die Gebäudeförderung von Einsparungen betroffen sein wird. Glücklicherweise sind bereits zugesagte Anträge nicht von den Änderungen betroffen. 

    Positiv ist zudem zu bewerten, dass weiterhin erhebliche Mittel für die Gebäudeförderung vorgesehen sind. Gerade die Einführung des WPB-Bonus sowie die stärkere Förderung serieller Sanierungen im Wohn- und Nichtwohnbestand kann Investitionsanreize setzen. 

    Es ist aber wichtig zu sehen, dass die notwendige Transformation des Gebäudebestands das verlässliche staatliche Engagement hinter sich weiß. Zudem gilt zu hoffen, dass der Ausschluss dezentraler Heizungen in Fernwärmevorranggebieten nicht zu prohibitiv wirkt. Hier wird wohl erst nach Veröffentlichung eines gesonderten BMWE-Informationsblattes, welches in den nächsten Wochen erscheinen soll, Klarheit über Nachweis-, Zuständigkeits- und Umsatzanforderungen herrschen. 

    Für die Praxis bedeutet dies jedenfalls: Die Förderarchitektur wird komplexer, die Bonuslogik vielschichtiger und die Förderausschlüsse kleinteiliger. Umso genauer ist zu bewerten, ob die eigenen Projekte nun unter dieses neue BEG-Regime fallen. Dabei unterstützen wir gerne.

    Dr. Malaika Ahlers
    Anton Buro

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