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    24.11.2021

    Ampel: Für Lieferkettengesetz weiter auf „Grün“


    Die sog. Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hat sich auf einen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 geeinigt. Im Abschnitt III. „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ ist zu lesen, dass die Ampel-Koalition „die Weichen auf eine sozial-ökologische Marktwirtschaft“ stellen und „ökonomische Entwicklung und ökologische Verantwortung zusammen“ denken will.

     

    Im Unterabschnitt „Wirtschaft“ findet sich unter dem Stichpunkt „Rohstoffe, Lieferketten und Freihandel“ sodann u.a. folgendes: „Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird unverändert umgesetzt und gegebenenfalls verbessert.“ Das wird man so verstehen dürfen, dass das von der Großen Koalition kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unverändert bestehen bleiben und wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Über die Inhalte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz berichten wir kurz und prägnant in unserem Flyer (deutsch/englisch). Nähere Informationen finden sich in unserem Blog-Beitrag Bundestag beschließt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ein „deep dive“ ist mit Hilfe unseres Online Seminars Lieferkettengesetz - Auswirkungen auf deutsche und chinesische Unternehmen möglich. Last but not least arbeiten wir derzeit an einem Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der im Sommer nächsten Jahres erscheinen wird.

     

    Doch damit nicht genug. Weiter ist im Koalitionsvertrag zu lesen: „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert.“ Gemeint ist damit das europäische Pendant des nationalen Lieferkettengesetzes. Die Vorlage des diesbezüglichen Regelungsvorschlags durch die EU-Kommission wird für Dezember erwartet (vgl. näher u.a. dazu in unserem aktuellen Newsletter ESG und Recht). Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt jedenfalls vermuten, dass auch kleine und mittlere Unternehmen von der geplanten europäischen Regelung (unmittelbar) betroffen sein werden. Spannend bleibt auch, inwieweit die EU-Kommission detaillierte gesellschaftsrechtliche Pflichten zur nachhaltigen Unternehmensführung implementieren will. Noch im Dezember werden wir vermutlich mehr wissen. Wir werden dann wieder berichten.

     

    Übrigens: Der Koalitionsvertrag enthält noch zwei weitere Sätze speziell zum Thema Lieferkette: „Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission zum Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten. Wir unterstützen das von der EU vorgeschlagene Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit.“ Auch darauf wird man sich wohl vorbereiten müssen.

     

    Neben den vorbezeichneten Aussagen speziell zur Lieferkette enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe weiterer interessanter Ausführen zum Thema Nachhaltigkeit. Das wird noch näher zu analysieren sein.

     

    Dr. Daniel Walden

     

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