Seit der letzten Auflage unserer Textsammlung Vergaberecht (2019) sind fast drei Jahre vergangen. Auch wenn in diesem Zeitraum keine grundlegenden Änderungen des Vergaberechts erfolgt sind, finden sich zahlreiche Anlässe für die jetzige Neuauflage.
Im Oberschwellenvergaberecht gab es im vierten Teil des GWB, in VgV, SektVO und VSVgV punktuelle Anpassungen und Änderungen, die mit Stand 1. Januar 2022 erfasst und eingearbeitet sind.
Im Unterschwellenbereich sind UVgO (für Liefer- und Dienstleistungsvergaben) und VOB/A Abschnitt 1 (für Bauvergaben) ebenfalls seit 2017 bzw. 2019 stabil. Die UVgO konnte ihren Anwendungsbereich zwischenzeitlich erweitern und gilt nunmehr neben der Bundesebene auch in fast allen Bundesländern; einzig Sachsen und Sachsen-Anhalt sind noch mit der hierfür erforderlichen Änderung ihrer Landesvergabegesetze befasst und wenden daher weiterhin die VOL/A an. Daher ist die VOL/A weiterhin Bestandteil der Textsammlung.
Neuerungen gab es im Bereich der schwellenwertunabhängigen Regelwerke, die sowohl bei nationalen als auch bei EU-weiten Ausschreibungen anzuwenden sind: So wurde zum einen die Vergabestatistikverordnung im März 2020 weitgehend überarbeitet, und zum anderen ist zum Wettbewerbsregistergesetz, das die zukünftig einheitliche Melde- und Abfragepraxis für Unternehmensausschlüsse bei dem bundesweiten Register des Bundeskartellamtes regelt, im April 2021 die Wettbewerbsregisterverordnung hinzugetreten, die die praktische Umsetzung regelt. Der Start der Abfragepflicht vor der Vergabe von Aufträgen ab EUR 30.000 ist für den 1. Juni 2022 vorgesehen. VergStatVO, WRegG und WRegV sind in der jeweils aktuellen Fassung in der Textsammlung enthalten.
Neuerungen gab es auch im Bereich der umweltfreundlichen und nachhaltigen Beschaffung:
Hier haben wir mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG vom Juni 2021) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima vom Oktober 2021) die für die Praxis wichtigsten Regelwerke in den Textband aufgenommen.
Und schließlich haben wir auch den praktischen Nutzen der Textsammlung weiter erhöht.
Enthalten sind jetzt:
Wir hoffen, dass Ihnen die Textausgabe Vergaberecht 2022 bei Ihrer täglichen Arbeit im und mit dem Vergaberecht erneut eine hilfreiche Unterstützung bietet. Daneben stehen Ihnen natürlich auch die Anwältinnen und Anwälte unserer Praxisgruppe Public Sector an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie Brüssel jederzeit gerne mit maßgeschneiderter Beratung und Begleitung im und zum Vergaberecht zur Verfügung.
Berlin, im Januar 2022
© BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 2022