Am 1. August 2024 ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (Ve…
Erfolg für den den SPIEGEL-Verlag mit unserem Medienrechtler Dr. Marc-Oliver Srocke beim Bundesverfassungsgericht: Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte und wird per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.
Den Beschluss können Sie im Downloadbereich einsehen.