Was sich durch die UWG-Novelle zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ab 27.…
Erfolg für den den SPIEGEL-Verlag mit unserem Medienrechtler Dr. Marc-Oliver Srocke beim Bundesverfassungsgericht: Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte und wird per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.
Den Beschluss können Sie im Downloadbereich einsehen.