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    15.06.2023

    Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte


    Erfolg für den den SPIEGEL-Verlag mit unserem Medienrechtler Dr. Marc-Oliver Srocke beim Bundesverfassungsgericht: Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte und wird per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.

     

    Den Beschluss können Sie im Downloadbereich einsehen.

     

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