München, 22. September 2026 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17.…
Erfolg für den den SPIEGEL-Verlag mit unserem Medienrechtler Dr. Marc-Oliver Srocke beim Bundesverfassungsgericht: Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte und wird per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.
Den Beschluss können Sie im Downloadbereich einsehen.