Ihre
Suche

    05.06.2019

    Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärztin


    Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in einer Entscheidung vom 4. Juni 2019 (Az. B 12 R 11/18 R) mit der Frage beschäftigt, ob Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob Honorarärzte als Selbstständige anzusehen sind, oder als sogenannte Scheinselbstständige.

     

    Das BSG hat zu dieser Frage ausgeführt, dass bei einer Tätigkeit als Arzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst "höherer Art" ausgeschlossen sei. Abzustellen sei für die Frage der Sozialversicherungspflicht, ob die Betroffenen weisungsgebunden bzw. in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Dies hat das BSG bei der dem Streitfall zu Grunde liegenden Tätigkeit als Anästhesistin bejaht. Bei einer Operation sei eine Anästhesistin in der Regel "Teil eines Teams", das arbeitsteilig unter der Leitung eines Verantwortlichen zusammenarbeiten muss. In diesem Zusammenhang weist das BSG allerdings auch darauf hin, dass auch die Tätigkeit als Stationsarzt regelmäßig voraussetzt, dass sich die Ärzte in die vorgegebenen Strukturen und Abläufe einfügen. Als weiteres Argument für die Sozialversicherungspflicht wird genannt, dass Honorarärzte ganz überwiegend personelle und sachliche Ressourcen des Krankenhauses bei ihrer Tätigkeit nutzen und unternehmerische Entscheidungsspielräume im Rahmen einer Tätigkeit als Honorararzt regelmäßig nicht gegeben seien. Die Honorarhöhe sei dabei nur im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen. In dem konkreten Fall sei die Honorarhöhe nicht ausschlaggebend.

     

    Dass das BSG nun offenbar davon ausgeht, die nicht selbstständige, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sei der Regelfall, sollte ein starkes Signal an die Praxis senden, denn der scheinselbstständige Honorararzt ist bislang in vielen deutschen Krankenhäusern anzutreffen.

     

    Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen Dr. Silke Dulle und Wolf J. Reuter gerne. 

     

    (Vorerst) bleibt die Massenentlassungsanzeige ein "Endgegner"!
    EuGH, Urteile vom 30. Oktober 2025 (Az.: C-134/24 u. C-402/24, Rs. Tomann und Se…
    Weiterlesen
    Literatur, Speisen & Getränke, Schulen, Mode, Medien, ein Mailänder Fußballklub, Nachrichten… Alles wird International…wirklich alles?
    Alles wird international … an einem Tag kommt man ohne ein Flugzeug zu betreten …
    Weiterlesen
    Geburtstag * Paris * Krankheit … viele Gründe für eine vorübergehende Abwesenheit
    Im Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“. Es besteht – ge…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Potsdamer Ernst von Bergmann Klinikum bei der Neuaufstellung der Unternehmensgruppe
    Berlin, 19. September 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen
    (K)ein Sonderkündigungsschutz in der Probezeit
    Kein oder ein. Ein einziger Buchstabe macht den entscheidenden Unterschied über …
    Weiterlesen
    Der Vertrag ist nicht alles!
    Vertretungsweise Übernahme im ärztlichen Notfalldienst umsatzsteuerfrei
    Weiterlesen
    Matrix-Struktur Betriebsratswahl: Aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben
    Pünktlich mit Blick auf die im nächsten Jahr zwischen dem 1. März und dem 31. Ma…
    Weiterlesen
    Tatsachenvergleich zum Urlaub nur eingeschränkt wirksam
    BAG, Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24 Das Bundesarbeitsgericht hat in ein…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät apoBank bei der Neugestaltung und Vertiefung des Vertriebs-Joint Ventures mit der AXA
    Frankfurt, 05. August 2025 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen