Ihre
Suche

    28.05.2020

    Update: Inkrafttreten der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung („MedBVSV“) des BMG


    Die am 14. April 2020 angekündigte MedBVSV (sehen Sie hierzu auch unseren Beitrag vom 17. April 2020) ist am 27. Mai 2020 in Kraft getreten (Link zur MedBVSV).

     

    Die Rechtsverordnung weicht teilweise von dem Referentenentwurf ab. Viele der Änderungen sind rein redaktioneller Natur. Teilweise sind die Regelung aber nochmals spezifiziert worden, um die Reichweite der Normen konkret einzugrenzen. Auch umfangreichere inhaltliche Anpassungen bleiben nicht ganz aus, zum Beispiel bei den Ausnahmen vom Transfusionsgesetz (§ 5 MedBVSV), von der AMG-Kostenverordnung (§ 6 MedBVSV) und von der Kostenverordnung für die Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz (§ 7 MedBVSV). Bei § 6 und 7 ist dabei insbesondere auffällig, dass die Regelungen nicht mehr als bloße Kann-Vorschriften gefasst sind, sondern nunmehr von der Erhebung von Gebühren in den entsprechenden Fällen abgesehen wird, sofern Gegenstand ein Arzneimittel zur Behandlung, Vorbeugung oder zur Diagnose von COVID-19 ist. Im Referentenentwurf oblag die Entscheidung, ob von einer Gebührenerhebung abgesehen wird, noch dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. dem Paul-Ehrlich-Institut.

     

    § 9 MedBVSV bildet – wie schon im Referentenentwurf – die Rechtsgrundlage für Erleichterungen des Inverkehrbringens von persönlicher Schutzausrüstung (sehen Sie hierzu auch unseren Beitrag vom 2. April 2020). Im Vergleich zum Referentenentwurf gab es hier weitestgehend nur redaktionelle Anpassungen. In § 9 Abs. 1 MedBVSV wurde ergänzt, dass die verkehrsfähigen Produkte durch einen „Wirtschaftsakteur im Sinne des Artikels 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2016/425“ auf dem deutschen Markt bereitgestellt werden. Die Norm wird somit nochmals konkretisiert.

     

    Dr. Silke Dulle

     

    Robert Schmid

     

    ADVANT Beiten und ADVANT Nctm beraten JLL Partners beim Erwerb von Life Couriers
    Berlin/Mailand, 19. August 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Start von ersten Biologika-Rabattverträgen: ADVANT Beiten berät spectrumK
    Berlin, 4. Juni 2026 – Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 sind die ersten exklusiven…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät das Klinikum Ernst von Bergmann bei der Aufspaltung der Klinikum Westbrandenburg GmbH in zwei Standorte
    Berlin, 13. April 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Klinikum Ernst von Bergmann bei der Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Lausitz Klinik Forst GmbH
    Berlin, 26. März 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    Öffentliche Hand und Gesundheitsbereich hergehört: Reinigungsleistungen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 29 UStG?
    EuGH, Urteil vom 22. Januar 2026, C-379/24 ANS und C-380/24 Educat Sachverhalt Die Klägerinnen sind Personenzusammenschlüsse nach spanischem Recht, deren Ziel die Schaffung einer gemeinsamen…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät den Elisabeth Vinzenz Verbund beim Erwerb des Martha-Maria Krankenhauses Halle-Dölau
    Berlin, 5. Januar 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    Der Vertrag ist nicht alles!
    Vertretungsweise Übernahme im ärztlichen Notfalldienst umsatzsteuerfrei
    Weiterlesen
    Förderungen und Subventionen im Koalitionsvertrag 2025: Chancen für Wirtschaft, Forschung und Bildung
    Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten Mandantin erzielt Erfolg vor dem OLG Köln im Maskenlieferstreit
    München, 10. Januar 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen