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    26.10.2022

    Uniper launcht mit Unterstützung von ADVANT Beiten das bundesweit erste Sozialpartnermodell

    Pressemitteilungen

    Düsseldorf, 27. Oktober 2022 – Die Uniper SE, der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. (AVEW) und die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen e.V. (AGV Bayern), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Industriegewerkschaft IGBCE haben sich auf einen unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag zur Einführung einer reinen Beitragszusage geeinigt und nunmehr den letzten Durchbruch erzielt. Hiermit errichten die Tarifvertragsparteien das erste Sozialpartnermodell zur reinen Beitragszusage in Deutschland unter Einbindung des Versorgungsträgers der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG.

     

    Christian von Buddenbrock und Jörn Manhart, beide Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten, haben Uniper seit 2019 bei der Konzeption der reinen Beitragszusage beraten, alle erforderlichen Vertragstexte, vom Arbeitgeberentwurf des Tarifvertrags bis hin zum Pensionsplan, entworfen und Uniper bei den Tarifverhandlungen unterstützt. Zudem war ADVANT Beiten für Uniper und in Abstimmung mit der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG am BaFin-Genehmigungsverfahren beteiligt. Der Pensionsplan Metzler rBZ 1 des Uniper Sozialpartnermodells hat im September 2022 als erster in Deutschland die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BaFin antragsgemäß erhalten.

     

    Die reine Beitragszusage war von der damaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht und 2017 im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verankert worden. Das Instrument soll es Arbeitgebern erlauben, garantie- und damit langfristig risikofreie Versorgungszusagen zu erteilen. Als Gegengewicht für die fehlende Garantiekomponente ordnet das Gesetz eine zwingende Beteiligung der Sozialpartner an der Durchführung und Steuerung des Versorgungswerks an. Die erheblichen gesetzlichen Unklarheiten, politische Zurückhaltung der Sozialpartner und Kompetenzfragen zwischen Tarif- und Aufsichtsrecht erschweren jedoch seitdem die Gründung von reinen Beitragszusagen.

     

    Das Sozialpartnermodell richtet sich an Arbeitnehmer der Uniper Gesellschaften, die in die Tarifgruppe in Deutschland fallen. Es bietet zudem die Möglichkeit für weitere Tarifverträge, sich dem Versorgungswerk anzuschließen.

     

    Pressekontakt

    Markus Bauer

    Rechtsanwalt

    Leitung Marketing Arbeitsrecht

    ADVANT Beiten

    +49 (89) 350 65 - 1104

    markus.bauer@advant-beiten.com

     

    Christian Freiherr von Buddenbrock

    Rechtsanwalt

    ADVANT Beiten

    +49-211-518989 - 190

    christian.vonbuddenbrock@advant-beiten.com

     

    Jörn Manhart

    Rechtsanwalt

    ADVANT Beiten

    +49-211-518989 - 190

    joern.manhart@advant-beiten.com

     

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