Ihre
Suche

    26.10.2022

    Uniper launcht mit Unterstützung von ADVANT Beiten das bundesweit erste Sozialpartnermodell

    Pressemitteilungen

    Düsseldorf, 27. Oktober 2022 – Die Uniper SE, der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. (AVEW) und die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen e.V. (AGV Bayern), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Industriegewerkschaft IGBCE haben sich auf einen unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag zur Einführung einer reinen Beitragszusage geeinigt und nunmehr den letzten Durchbruch erzielt. Hiermit errichten die Tarifvertragsparteien das erste Sozialpartnermodell zur reinen Beitragszusage in Deutschland unter Einbindung des Versorgungsträgers der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG.

     

    Christian von Buddenbrock und Jörn Manhart, beide Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten, haben Uniper seit 2019 bei der Konzeption der reinen Beitragszusage beraten, alle erforderlichen Vertragstexte, vom Arbeitgeberentwurf des Tarifvertrags bis hin zum Pensionsplan, entworfen und Uniper bei den Tarifverhandlungen unterstützt. Zudem war ADVANT Beiten für Uniper und in Abstimmung mit der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG am BaFin-Genehmigungsverfahren beteiligt. Der Pensionsplan Metzler rBZ 1 des Uniper Sozialpartnermodells hat im September 2022 als erster in Deutschland die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BaFin antragsgemäß erhalten.

     

    Die reine Beitragszusage war von der damaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht und 2017 im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verankert worden. Das Instrument soll es Arbeitgebern erlauben, garantie- und damit langfristig risikofreie Versorgungszusagen zu erteilen. Als Gegengewicht für die fehlende Garantiekomponente ordnet das Gesetz eine zwingende Beteiligung der Sozialpartner an der Durchführung und Steuerung des Versorgungswerks an. Die erheblichen gesetzlichen Unklarheiten, politische Zurückhaltung der Sozialpartner und Kompetenzfragen zwischen Tarif- und Aufsichtsrecht erschweren jedoch seitdem die Gründung von reinen Beitragszusagen.

     

    Das Sozialpartnermodell richtet sich an Arbeitnehmer der Uniper Gesellschaften, die in die Tarifgruppe in Deutschland fallen. Es bietet zudem die Möglichkeit für weitere Tarifverträge, sich dem Versorgungswerk anzuschließen.

     

    Pressekontakt

    Markus Bauer

    Rechtsanwalt

    Leitung Marketing Arbeitsrecht

    ADVANT Beiten

    +49 (89) 350 65 - 1104

    markus.bauer@advant-beiten.com

     

    Christian Freiherr von Buddenbrock

    Rechtsanwalt

    ADVANT Beiten

    +49-211-518989 - 190

    christian.vonbuddenbrock@advant-beiten.com

     

    Jörn Manhart

    Rechtsanwalt

    ADVANT Beiten

    +49-211-518989 - 190

    joern.manhart@advant-beiten.com

     

    (Vorerst) bleibt die Massenentlassungsanzeige ein "Endgegner"!
    EuGH, Urteile vom 30. Oktober 2025 (Az.: C-134/24 u. C-402/24, Rs. Tomann und Se…
    Weiterlesen
    Literatur, Speisen & Getränke, Schulen, Mode, Medien, ein Mailänder Fußballklub, Nachrichten… Alles wird International…wirklich alles?
    Alles wird international … an einem Tag kommt man ohne ein Flugzeug zu betreten …
    Weiterlesen
    Geburtstag * Paris * Krankheit … viele Gründe für eine vorübergehende Abwesenheit
    Im Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“. Es besteht – ge…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Potsdamer Ernst von Bergmann Klinikum bei der Neuaufstellung der Unternehmensgruppe
    Berlin, 19. September 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen
    (K)ein Sonderkündigungsschutz in der Probezeit
    Kein oder ein. Ein einziger Buchstabe macht den entscheidenden Unterschied über …
    Weiterlesen
    Matrix-Struktur Betriebsratswahl: Aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben
    Pünktlich mit Blick auf die im nächsten Jahr zwischen dem 1. März und dem 31. Ma…
    Weiterlesen
    Tatsachenvergleich zum Urlaub nur eingeschränkt wirksam
    BAG, Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24 Das Bundesarbeitsgericht hat in ein…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät apoBank bei der Neugestaltung und Vertiefung des Vertriebs-Joint Ventures mit der AXA
    Frankfurt, 05. August 2025 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen
    Die Kündigung eines Schwerbehinderten in der Probezeit
    Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer nach einer Wartezeit von sechs …
    Weiterlesen