EuGH, Urteile vom 30. Oktober 2025 (Az.: C-134/24 u. C-402/24, Rs. Tomann und Se…
Vorsicht, wenn Sie per Anwaltsschreiben ein „Auskunftsverlangen“ über Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht. Etwa bei einem Arbeitnehmer, den Sie abgemahnt haben. Hier will man, dass Sie vor dem Datenschutzwahn kapitulieren und sich entgegenkommend zeigen. Wie Sie den Erpressungsversuch kontern, lesen Sie in Folge 4 von Reuters Welt.
Folge 4 steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.