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    23.07.2020

    Reuters Welt - Folge 3


    Arbeitsrecht schützt in weiten Teilen das sog. Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Dessen Grundlage ist Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wir reden also vom höchsten denkbaren Rechtsgut in Deutschland. Auch in ganz speziellen Fällen.

     

    Folge 3 können Sie unten im Downloadbereich herunterladen.

     

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