Das Sprichwort lautet richtigerweise „Alle Wege führen nach Rom“ und nicht alle …
Arbeitsrecht schützt in weiten Teilen das sog. Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Dessen Grundlage ist Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wir reden also vom höchsten denkbaren Rechtsgut in Deutschland. Auch in ganz speziellen Fällen.
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