München, 09. Oktober 2024 – Das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen & Untern…
Sollte es Schule machen, dass Arbeitgeber in Einstellungsverfahren eine „Bestenauslese“ – wie im öffentlichen Dienst – vornehmen müssen, droht den Betroffenen Ungemach. Denn es könnte sie eine „Konkurrentenschutzklage“ des abgelehnten Bewerbers ereilen. Das klingt zwar befremdlich, meint Rechtsanwalt Reuter in Folge 13. Doch so sei sie nun mal: Seine und auch Ihre Welt.