Ihre
Suche

    14.04.2019

    Neue Regelungen für Investoren im deutschen Gesundheitsmarkt


    - Terminservice- und Versorgungsgesetz passiert Bundesrat -

     

    Der Bundesrat hat am 12. April 2019 das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet, das voraussichtlich am 01. Mai in Kraft treten wird.

     

    Die Neuerungen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Finanzinvestoren an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sind wesentlich weniger restriktiv ausgefallen, als zuvor angenommen.

     

    Bisher war es Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen gestattet, MVZ frei zu gründen. Das TSVG sieht beispielhaft vor, dass diese MVZ-Gründungsbefugnis (oder sich an ihm bzw. einer MVZ Trauergesellschaft zu beteiligen) zukünftig ausschließlich bei einem sogenannten "Fachbezug" möglich sein soll. Fachbezug ist jedoch auch anzunehmen für die mit Dialyseleistungen zusammenhängenden ärztlichen Leistungen, also z.B. hausärztlichen, internistischen, urologischen, kardiologischen oder radiologischen Leistungen. Wie die Zulassungsausschüsse diesen Fachbezug zukünftig werten, bleibt abzuwarten.

     

    Zu begrüßen ist, dass das TSVG für die von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen gegründeten MVZ, die vor dem Tag der Verkündung des Gesetzes bereits zugelassen wurden, einen Bestandsschutz vorsieht.

     

    Ebenso erhalten zukünftig anerkannte Praxisnetze (Interdisziplinäre Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen sowie Psychotherapeuten) eine MVZ-Gründungsbefugnis.

     

    Im Bereich von zahnmedizinischen MVZ wurde die Gründungs-/Beteiligungsmöglichkeit eingeschränkt. Zukünftig hängt sie vom Versorgungsgrad im sogenannten Planungsbereich ab. Beispielhaft können zahnärztliche MVZ dann nicht mehr gegründet werden, wenn in demselben Planungsbereich der Versorgungsanteil des gründungswilligen Krankenhauses bereits 10 % erreicht hat.

     

    Dass das TSVG weniger einschränkend ausgefallen ist, als ursprünglich befürchtet, ist insbesondere vor dem Hintergrund einer weitreichenden Versorgungssicherheit zu begrüßen. MVZ bilden einen wesentlichen Bestandteil der Patientenversorgung in Deutschland.

     

    Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen Dr. Sebastian Weller gerne.

     

    Best Law Firms – Germany 2025: ADVANT Beit…
    München, 30. September 2024 – Für die besten deutschen Wirtschaftskanzleien in D…
    Weiterlesen
    Schocktherapie Folge 9: „Als Datenschützer…
    „Als Datenschützer ist man nie wirklich willkommen“ – Datenschutz im Krankenhaus…
    Weiterlesen
    Schocktherapie Folge 8: Eine Frage der Ehr…
    Jeder hat vom „MD“ gehört. Viele Player im Krankenhaus – vor allem Schlechtes. Z…
    Weiterlesen
    Schocktherapie Folge 7: „Diese Hände haben…
    Als Peter Gausmann sich Mitte der 90er Jahre auf eine Stelle bei einem Versicher…
    Weiterlesen
    Schocktherapie Folge 6: Beratermangel, Wor…
    Personalmangel kennen alle – aber Beratermangel?  Es läuft bekanntlich eine Men…
    Weiterlesen
    Schocktherapie Folge 5: Wie gesund ist das…
    Marc Schreiner spricht mit uns über Krankenhäuser und die UEFA Fußball-Europamei…
    Weiterlesen
    Schocktherapie Folge 4: Wie die Generation…
    Dr. Daniel Dettling ist Jurist, Geschäftsführer von "Gesundheitsstadt Berlin" un…
    Weiterlesen
    Best Lawyers 2025: 76 Juristinnen und Juristen von ADVANT Beiten als beste Anwältinnen und Anwälte für Deutschla…
    Oliver Korte erhält „Lawyer of the Year Award“.Alexander Braun, Christian Burmeister, Moritz Jenne, Tassilo Klesen, Markus Schönherr und Max Stanko als „Ones to watch“ gelistet. Die besten Juristinnen und…
    Weiterlesen
    Schocktherapie Folge 3: Warum "Insolvenz" …
    Dr. Silke Dulle und Wolf Reuter haben heute den Insolvenzexperten Dr. Moritz Han…
    Weiterlesen