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    30.10.2022

    Mitbestimmung bei Softwareeinführung: Worauf kommt es an?


    „Bei Verhandlungen über die Einführung neuer Software kommt es zwischen Unternehmen und Betriebsrat häufig zu Konflikten. Wie sich diese vermeiden lassen, zeigt folgendes Urteil. In Konzernen oder Unternehmen mit mehreren Betrieben ist es essentiell, dass eine Software konzern- beziehungsweise unternehmensweit einheitlich implementiert werden kann. Dies ist nicht oder nur erschwert möglich, wenn mit mehreren örtlichen Betriebsräten über die Softwareeinführung verhandelt werden muss.“

     

    Der Artikel von Christina Kamppeter und Jonathan Oteng, welcher am 31.10.2022 auf humanresourcesmanager.de erschienen ist, kann hier vollständig angesehen werden.

     

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