Nach über zwei Jahrzehnten Verhandlungen hat der Rat der Europäischen Union am 9. Januar 2026 den Weg für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur freigemacht. Noch in dieser Woche soll die Unterzeichnung erfolgen. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments kann das Abkommen bald in Kraft treten.
Das Abkommen markiert einen Meilenstein in den Handelsbeziehungen zwischen Europa und Südamerika und schafft eine der größten Freihandelszonen der Welt mit über 780 Millionen Verbrauchern. Der Mercosur (Mercado Común del Sur – Gemeinsamer Markt des Südens), bestehend aus den Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, repräsentiert die fünftgrößte Volkswirtschaft außerhalb der EU mit einem Bruttoinlandsprodukt von 2,7 Billionen Euro (Stand: 2024).
Der Abbau von Handelshindernissen anstelle der Schaffung neuer Handelsbarrieren und Zölle ist ein willkommenes politisches Signal für die Wirtschaft und stärkt die strategische Position der EU.
Das zentrale Element des Abkommens ist die schrittweise Reduktion von Zolltarifen über die nächsten Jahre. Von dem Abkommen sollen viele Branchen profitieren wie Maschinenbau, Automobilindustrie, Chemie und Pharmazie. Neben den Zöllen sollen auch nicht-tarifäre Handelshindernisse entfallen, etwa indem technische Standards und Labelling-Vorschriften harmonisiert werden. Das Abkommen wird aber auch den Dienstleistungssektor umfassen. Es öffnet zuvor geschützte Dienstleistungssektoren für Wettbewerb und ermöglicht es EU-Unternehmen, bei der öffentlichen Beschaffung in Mercosur-Ländern auf gleicher Basis wie lokale Unternehmen zu bieten. Zudem wird die Entsendung von Personal erleichtert.
Die Europäische Kommission prognostiziert, dass die EU-Ausfuhren in den Mercosur um 39 Prozent (48,7 Milliarden Euro) ansteigen werden, mit den größten Gewinnen bei Motorfahrzeugen, Maschinen und Ausrüstungen sowie Chemikalien. Exporte aus dem Mercosur in die EU sollen um 16,9 Prozent (8,9 Milliarden Euro) ansteigen.
Die wirtschaftlichen Chancen gehen aber über eine bloße Steigerung des Handelsvolumens hinaus. Da der Mercosur nur wenige Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, bietet es europäischen Unternehmen einen First-Mover-Vorteil. Ferner ist zu erwarten, dass das Abkommen auch Potential für strategische Allianzen und die Neupositionierung in globalen Lieferketten bietet. Die Mercosur-Länder können durch den bevorzugten Zugang zum europäischen Markt zu einem attraktiveren Ziel für ausländische Direktinvestitionen werden und das Abkommen zu einer stärkeren Integration der Mercosur-Länder in die europäischen Wertschöpfungsketten führen.
Das EU-Mercosur-Abkommen ist in zwei rechtlich eigenständige, aber miteinander verbundene Verträge unterteilt:
Interim Trade Agreement (ITA):
Das ITA umfasst ausschließlich handelsbezogene Bestimmungen, darunter Zollabbau, Ursprungsregeln, Dienstleistungen, öffentliche Beschaffung und geistige Eigentumsrechte. Es fällt vollständig in die ausschließliche Kompetenz der EU gemäß Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Genehmigung erfolgt durch einen Ratsbeschluss nach Zustimmung des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 218(6) AEUV. Eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich.
Ein zentraler Mechanismus des ITA ist die Möglichkeit der vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 23.3 des ITA. Diese erlaubt es der EU und einzelnen Mercosur-Staaten, das ITA in Kraft zu setzen, sobald die jeweiligen internen Verfahren abgeschlossen sind. Dadurch können Handelsvorteile bereits vor der vollständigen Ratifizierung des umfassenden Partnerschaftsabkommens realisiert werden.
EU-Mercosur Partnerschaftsabkommen:
Dieses umfassendere Abkommen enthält neben der Handelssäule auch Regelungen zu politischem Dialog und Kooperation. Es muss erst von allen 27 EU-Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen Verfahren ratifiziert werden. Nach vollständiger Ratifizierung wird das ITA durch das Partnerschaftsabkommen ersetzt und das ITA tritt außer Kraft.
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Dr. Philipp Sahm